Förderung von Stromspeichern
Stromspeicher sind eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Mit ihnen lässt sich der Eigenverbrauch an Solarstrom erhöhen und damit der Zukauf von teurerem Netzstrom reduzieren. Für Stromspeicher gibt es mittlerweile verschiedenste Förderprogramme. Während die allgemeine PV-Förderung abnimmt, rücken die Speicher im Rahmen eines netzdienlichen Ausbaus der Photovoltaik immer mehr in den Fokus. Die bundesweite Förderung von Stromspeichern über das KfW-Förderprogramm 275 ist allerdings zum 31.12.2018 ausgelaufen. Alternativ ist eine Förderung aus dem Programm 270 möglich.
Hinweis: Für alle im Folgenden aufgeführten Programme ist der MyReserve Batteriespeicher von SOLARWATT förderfähig.
Inhaltsverzeichnis
Länderspezifische Förderungen für Batteriespeicher
Der Fokus der Photovoltaik-Förderung von Bund und Ländern liegt immer stärker auf der "netzdienlichen Integration" von Photovoltaik-Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Während ursprünglich die massive Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz durch eine hohe Einspeisevergütung gefördert wurde, liegt heute das Interesse in einer kontrollierten Einspeisung von Solarstrom und der Stabilisierung der Netze durch die dezentralen Speicher. Aus diesem Grund hat sich auch die Förderung in diese Richtung verschoben. Von Bundesländern werden deshalb aktuell vor allem Programme zur Speicherförderung angeboten. Leider sind diese Förderungen nicht in ganz Deutschland verfügbar, in einigen Bundesländern ist die Förderung für Stromspeicher schon wieder ausgelaufen.
Speicherförderung des Freistaats Sachsen
Die Speicherförderung der Sächsischen Aufbaubank SAB läuft, geknüpft an unterschiedliche Voraussetzungen, seit 2013. In dieser Zeit wurden bereits einige hundert Stromspeicher in Sachsen installiert. Das aktuelle Modellvorhaben richtet sich mit verstärkter Förderung an Interessenten, die einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge errichten. Die Förderung verfolgt den Zweck, innovative Energietechniken im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich einzuführen.
Förderfähig sind die Nettoausgaben für den Stromspeicher und die Ladestation einschließlich der Nettokosten für Installation bzw. Errichtung. Der Fördersatz kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für Modellvorhaben beträgt die maximale Fördersumme 50.000 EUR, für konventionelle Speicher liegt sie bei 40.000 EUR. Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, wie der Stromspeicher MyReserve, Investitionen in Mess- und Steuereinrichtungen, wie der SOLARWATT EnergyManager sowie Ingenieur- und Planungsleistungen. Letztere sind auf maximal 10 % der gesamten förderfähigen Investitionssumme begrenzt.
Voraussetzung für die Förderung des Stromspeichers ist, dass er dauerhaft mit einer Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Netz verbunden ist. Die Nutzkapazität muss mindestens 2 kWh betragen und die PV-Anlage darf nicht mehr als 50% ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen (Wirkleistungsbegrenzung). Diese Rahmenbedingung der Speicherförderung wird durch SOLARWATT mit der statischen Abregelung am Wechselrichter sowie durch die dynamische Abregelung über den EnergyManager erfüllt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. Das Merkblatt können Sie hier herunterladen.
Antragsstopp ab 23.09.2020
Eine Antragstellung nach der RL Speicher ist ab dem 23.09.2020 nicht mehr möglich. Im Rahmen des vom sächsischen Kabinett beschlossenen Konjunkturprogramms „Nachhaltig aus der Krise“ ist vorgesehen, die Richtlinie Speicher noch in diesem Jahr mit weiteren Haushaltsmitteln auszustatten und eine Antragstellung mit überarbeiteten Förderbedingungen zuzulassen.
Quelle: Website der SAB
Zielgruppe: | Eigentümer, Pächter, Mieter in Sachsen, Privathaushalte, Firmen |
Was wird gefördert: | Stromspeicher, Nachrüstungen zusätzlicher Speicherkapazität zu bereits existierenden Stromspeichern, Ladestationen für Elektrofahrzeuge |
Förderhöhe: |
1000 € (Sockelbetrag) + 200 € je kWh nutzbarer Kapazität, maximal 40.000 € 400 € pro AC Ladepunkt für E-Fahrzeug 1500 € pro DC Ladepunkt für E-Fahrzeug |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Bedingungen: |
keine Finanzierung aus anderen Förderprogrammen (z.B. KfW), Einspeisebegrenzung von 50% am Netzeinspeisepunkt, Speicherkapazität min. 2kWh, Ladestation (AC) E-Fahrzeug min. 4kW Leistung, Ladestation (DC) E-Fahrzeug min. 10kW Leistung |
Fristende für Förderanträge: | aktuell kein Fristende |
Flyer zum Download
Speicherförderung für Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen seiner Speicherförderung einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent bis zu maximal 5.000 Euro. Die Förderung ist möglich für den Bau einer neuen oder die deutliche Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage (mindestens Verdopplung der Leistung). Zusätzliches Geld gibt es für die Installation eines Ladepunktes für die Elektromobilität. Eine Besonderheit der Förderung ist die Klausel, dass nicht durch die eigene PV-Anlage erzeugter Strombedarf durch den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt sein muss. Dazu ist ein zertifizierter Grünstrom-Liefervertrag nachzuweisen.
Hinweis:
"Das Förderbudget für das Jahr 2020 ist auf Grund der hohen Resonanz mit den bereits vorliegenden Anträgen vollständig ausgeschöpft.
Über die Anträge, die nicht mehr für das Jahr 2020 berücksichtigt werden können, wird im Rahmen der für 2021 erneut zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden. Bereits vorliegende Anträge bleiben insofern weiterhin bestehen. "
(Quelle: mule.sachsen-anhalt.de)
Zielgruppe: | natürliche Personen, Unternehmen und Mieterstromprojekte |
Was wird gefördert: | Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp. Mieterstrommodelle werden bis zu einer installierten Leistung von 100 kWp gefördert. |
Förderhöhe: | Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro je Vorhaben. Die Installation eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt wird zusätzlich mit einem einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro gefördert. |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Bedingungen: |
mind. 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batterien, 5 Jahre Zweckbindung, Eigenverbrauchsanteil des Jahresverbrauchs (Autarkiegrad) muss bei mindestens 50 % liegen, Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen |
Fristende für Förderanträge: | Stichtage für die Antragstellung sind der 31.3.2020 und 31.3.2021. Sofern das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überschreitet, wird anhand der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge entschieden. |
Weitere Informationen finden Sie hier.
Flyer zum Download
Speicherförderung Niedersachsen
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die Anschaffung netzdienlicher Photovoltaik- Batteriespeicher. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank). Die dafür vorgeschriebenen Vordrucke finden sich auf der Internetseite der N-Bank.
Zielgruppe: | natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Kommunen (Gemeinden, Landkreise), Gemeindeverbände, Zweckverbände, Stiftungen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften |
Was wird gefördert: |
Investition in einen stationären Batteriespeicher in Verbindung mit
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Förderhöhe: | bis zu 40 Prozent (für große Unternehmen bis zu 30 Prozent) der Nettoinvestitionsausgaben für den Batteriespeicher zusätzlicher Bonus von 500 Euro je Vorhaben, wenn mit dem Vorhaben ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird zusätzlicher Bonus in Höhe von 800 € je Vorhaben, wenn die installierte bzw. ergänzte Photovoltaik-Anlagenleistung über 10 kWp liegt |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung |
Bedingungen: |
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Speicherförderung Schleswig-Holstein
Das norddeutsche Bundesland hat im Juni 2020 ein Klimaschutz-Förderprogramm für private Investoren aufgelegt. Die Fördersumme von 1,6 Milliarden Euro über drei Jahre soll nachhaltige Investitionen der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Im Rahmen des Programmes können bis zu 50 Prozent – im Einzelfall sogar 75 Prozent – der Kosten für den Kauf eines Stromspeichers bzw. einer Wallbox bezuschusst werden.
Bitte beachten Sie: Anträge für die Förderung von Stromspeichern können nur bis zum 17. Januar 2021 gestellt werden.
Zielgruppe: | Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein Im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Förderung darf keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden. |
Was wird gefördert: | Stromspeicher / Wallbox |
Förderhöhe: | Stromspeicher mit einer Kapazität von mind. 3 kWh werden mit 800 € sowie zusätzlich 200 € für die Installation gefördert, maximal jedoch zu 50% in Kombination mit der Neueinrichtung einer PV-Anlage erhöht sich der Förderbetrag auf 1.200 €, maximal jedoch auf 75 %. gefördert wird eine Wallbox mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 22 Kilowatt mit 400 € für die Wallbox und 400 € für die Installation und den Anschluss, maximal jedoch 50% der förderfähig in Kombination mit der Neueinrichtung einer PV-Anlage von 5 kWp erhöht sich der Förderbeitrag auf 600 €, maximal jedoch auf 75%. |
Art der Förderung: | Auszahlung |
Bedingungen: |
Speicher oder Wallbox müssen bereits gekauft sein, bevor der Antrag auf Förderung gestellt wird. Das Datum des Kaufvertrages muss zwischen dem 9. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2022 liegen. |
Fristende für Förderanträge: | Fördermittel sind auf eine konkrete Gesamtsumme und zeitlich auf maximal 3 Jahre begrenzt. |
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Speicherförderung Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat ein eigenes "Solar-Speicher-Programm" aufgelegt. Mit dem Förderprogramm will das Land Privathaushalte, Schulen und kommunale Liegenschaften dabei unterstützen, Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern zu installieren. Im August 2020 wurde das Programm weiter aufgestockt und der Kreis der Zuwendungsempfänger um Unternehmen, Vereine und karitative Organisationen erweitert.
Das Programm ist Teil des engagierten Vorhabens, langfristig rund ein Viertel der Stromerzeugung mit Photovoltaik zu decken. Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher wird über das Programm leider nicht gefördert.
In Kürze können Privathaushalte, Betriebe und Kommunen eine Bonusförderung von 500 Euro für die Installation einer Wandladestation beantragen.
Zielgruppe: | Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen, Privathaushalte, Unternehmen, Vereine, karitative Organisationen |
Was wird gefördert: | Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Unterscheidung in Privathaushalte und Speicher für Kommunen, Unternehmen etc. |
Förderhöhe: | 100 Euro/kWh max. 1.000 € pro Installation für Privatspeicher max. 10.000 € pro Installation für Speicher von Kommunen, Unternehmen etc. |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Bedingungen: |
Privathaushalte: min. 5 kWh Speicher, Neubau von min. 5 kWp Photovoltaikanlage, Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt Gemeinden: min. 10 kWh Speicher, Neubau von min. 10 kWp Photovoltaikanlage, Einspeisebegrenzung von 60 % am Netzeinspeisepunkt allgemein: Zeitwertersatzgarantie auf die Batterien von 10 Jahren, 50% Eigenverbrauch |
Fristende für Förderanträge: | Förderprogramm ist auf 5 Millionen Euro begrenzt |
Weitere Informationen finden Sie hier.
Speicherförderung in Berlin
Der Berliner Senat hat die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ beschlossen. Mit der Durchführung der „EnergiespeicherPLUS“ benannten Fördermaßnahme wurde die IBB Business Team GmbH beauftragt. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der Investitionsbank Berlin. Das Förderprogramm startet mit der elektronischen Antragstellung am 1. Januar 2020, doch bereits seit Oktober 2019 können Interessierte vorfristig die Zuschüsse beantragen.
Der Auftrag für Erwerb und Installation des Speichers darf jedoch erst erteilt werden, wenn die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn oder der Zuwendungsbescheid vorliegen.
Eine Besonderheit des Berliner Förderprogrammes besteht darin, dass die das Mindestinstallationsverhältnis übersteigende Speicherkapazität nicht gefördert wird. Das bedeutet aber, dass größere Speicher anteilig gefördert werden können. Von dem Mindestinstallationsverhältnis (Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh) kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Stromspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird.
Zielgruppe: | Privatpersonen und freiberuflich Tätige, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften |
Was wird gefördert: | Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage |
Förderhöhe: |
300 €/ kWh, bis maximal 15.000 € pro Vorhaben Extra Bonus: 300 € für Speicher mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognose (bei MyReserve integriert) |
Art der Förderung: | nicht zurückzahlbarer Zuschuss |
Bedingungen: |
Verhältnis von Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh betragen |
Fristende für Förderanträge: | 31. Dezember 2021 |
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Förderprogramm für Stromspeicher in Baden-Württemberg
Die Anschaffung von Photovoltaik-Speichern wird bis Ende 2019 in Baden-Württemberg mit einem eigenen Förderprogramm unterstützt. Das Volumen beträgt gut zwei Millionen Euro. Damit soll sich die Investition in umweltfreundlichen Solarstrom für die Verbraucher wieder stärker lohnen. Ziel der Solaroffensive der Landesregierung ist der weitere Ausbau des Photovoltaiksektors im privaten aber auch im gewerblichen Bereich. Anträge können bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, gestellt werden.
Gefördert werden netzdienliche Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage. Das Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss dabei mindestens 1,2 kWP/1 kWh betragen.
Bis zu einer Nennleistung der Photovoltaikanlage von 30 Kilowatt („Heimspeicher“) gibt es einen Zuschuss von 300 Euro pro Kilowattstunde. Die maximale Förderung beträgt 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten, pro Vorhaben ist eine Förderhöhe von 7500 EUR möglich, mindestens aber 600 Euro. Liegt die Leistung der PV-Anlage darüber („Gewerbespeicher“), werden 400 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gefördert, die Maximalforderung beläuft sich auf 60.000 Euro, mindestens aber auf 7.500 Euro.
Ab Januar 2019 sinkt die Förderung auf 200 bzw. 300 Euro pro Kilowattstunde und eine Maximalförderung von 5.000 bzw. 45.000 Euro.
Prognosebasierte Batteriemanagementsysteme werden zusätzlich mit einem Bonus unterstützt. Das gilt auch für MyReserve mit unserem intelligenten Batteriemanagement. Aktuell kann der Speicher mit einer Gesamtkapazität von bis zu 60 kWh installiert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Eigenverbrauch von 50 % bzw. 40 % des produzierten Solarstroms. Bei kleinen Batteriesystemen ist eine Kombination mit der KfW-Förderung möglich.
Hinweis
"Der Fördertopf für die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher ist vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Eine erneute Aufstockung oder Förderprogramme ähnlicher Art sind derzeit nicht in Planung."
Quelle: Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg;
Zielgruppe: | natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, Landwirte |
Was wird gefördert: | Stromspeicher, Ladestation für Elektrofahrzeuge |
Förderhöhe: | Speicher in Verbindung. mit PV-Anlage mit bis zu 30 kWp: 200 €/kWh Speicher in Verbindung mit PV-Anlage mit mehr als 30 kWp: 300 €/kWh Extra Bonus: |
Art der Förderung: | Auszahlung |
Bedingungen: |
Mindestinstallationsverhältnis 1,2 kWp je 1 kWh, prognosebasierten Batteriemanagementsystem |
Fristende für Förderanträge: | momentan keine Beantragung möglich |
Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung von Stromspeichern in Brandenburg
Das Land Brandenburg legt zum 1. November ein neues Förderprogramm für Kleinstspeicher auf. Mit dem Programm sollen Eigentümer bzw. Miteigentümer von Wohneigentum bei der Investition in Stromspeichersysteme unterstützt werden. Bedingung ist, dass das Wohneigentum ausschließlich selbst genutzt wird. Das bisher gültige „1.000-Speicher-Programm" tritt gleichzeitig außer Kraft.
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusst über die Investitionsbank des Landes (ILB) Speicher mit einem Betrag in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal jedoch mit 3.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Eigenverbrauchsanteil.
Der Speicher muss über eine Nutzkapazität von mindestens 2,0 kWh verfügen und dauerhaft mit einer PV-Anlage gekoppelt sein. Diese darf nicht mehr als 50 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Mithilfe des Stromspeichersystems muss der Eigenverbrauchsanteil zudem bei mindestens 30 Prozent der Jahressolarstromerzeugung und der Autarkiegrad bei mindestens 50 Prozent des Jahresstromverbrauchs liegen.
Hinweis:
"Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen."
Quelle: Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Zielgruppe: | natürliche Personen mit selbst genutztem Wohneigentum |
Was wird gefördert: | Stromspeichersystem + EnergyManager für Datenmonitoring Hinweis: Die Förderung gilt auch für zusammengeschaltete Cluster-Speichersysteme. |
Förderhöhe: |
min. 50 % Eigenverbrauch = 30 % anteilige Förderung an den zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 3.000 € je Antrag min. 40 % Eigenverbrauch = 20 % anteilige Förderung an den zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.000 € je Antrag
min. 30 % Eigenverbrauch = 10 % anteilige Förderung an den zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.000 € je Antrag |
Art der Förderung: | nicht zurückzahlbarer Zuschuss |
Bedingungen: |
Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt
mind. 2 kWh Eigenverbrauchsanteil von mind. 30 % Autarkie von mind. 50 % Stromspeichersystem mit prognosebasiertem Speichermanagementsystem für Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen (wird erfüllt mit MyReserve Stromspeichern ab Softwareversion BMS 3.32/3.33 und angebundenem SOLARWATT EnergyManager) |
Fristende für Förderanträge: | momentan keine Beantragung möglich |
Weitere Informationen finden Sie hier, die Förderrichtlinie hier.
Flyer zum Download
Weitere Stromspeicher-Förderungen
Bayern
Im Rahmen des 10.000 Häuser-Programmes unterstützt Bayern die „netzdienliche Photovoltaik“. Zum 1. August 2019 wurde das "PV-Speicher-Programm" neu aufgelegt. Das Programm fördert die Installation eines neuen Batteriespeichers in Kombination mit der Neu- oder Ergänzungsinstallation einer PV-Anlage. Ergänzt wird diese Förderung durch einen Zuschuss von 200 Euro für die Neuinstallation einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge.
Ergänzt wurde das Programm im August 2019 um eine Speicherförderung, die sich sich an Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern richtet, die ihre neue PV-Anlage mit einem Batteriespeicher erweitern wollen. Nachrüstungen werden nicht berücksichtigt, allerdings können bestehende Anlagen und Speicher ergänzt werden. Um als förderfähig zu gelten, müssen die Batteriespeicher mindestens eine nutzbare Kapazität von 3 kWh verfügen. Weiterhin wird eine Schnittstelle für Kommunikation und Fernsteuerung bzw. ein intelligentes Energiemanagementsystem vorausgesetzt sowie Zeitwertersatzgarantien über zehn Jahre für die Speicher. Der Basiszuschuss beträgt 500 Euro, jede weitere volle kWh wird mit 100 Euro bezuschusst. Der Maximalbetrag liegt bei 3.200 Euro. Daneben werden Ladestationen für Elektroautos mit zusätzlich 200 Euro gefördert.
Zielgruppe: | natürliche Personen die Eigentümer eines betreffenden Ein- oder Zweifamilienhauses sind und dieses als Erstwohnsitz in Bayern bewohnen |
Was wird gefördert: | Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage, Ladestation für Elektrofahrzeuge |
Förderhöhe: | 500 € Basiszuschuss für 3,0 kWh Speicherkapazität + 100 € pro zusätzlicher voller 1,0 kWh bis insgesamt 30,0 kWh |
Art der Förderung: | Auszahlung |
Bedingungen: | Mindestkapazität 3kWh, Förderung der Speicherkapazität [kWh] erfolgt im Verhältnis 1:1 zur Leistung der PV-Anlage [kWp], maximale förderfähige Speichergröße 30kWh bei 30kWp, Intelligentes Energiemanagement mit Kommunikations-Schnittstelle für zukünftige Smart-Meter-Gateway Lösungen (z.B. SOLARWATT Energy Manager). |
Fristende für Förderanträge: | aktuell kein Fristende |
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Link zum Merkblatt Förderrichtlinien PV-Speicher-Programm
Die bayrische Landeshauptstadt hat im April 2019 ein eigenes "Münchner Förderprogramm Energieeinsparung" aufgelegt. Anfangs wurden hier unter Punkt 5.2. Batteriespeicher nur Lithium-Phosphat-Batterien gefördert. Mittlerweile ist das Programm für alle Lithioum-Ionen- und andere stationäre Batterien offen.
Speicherförderung der Landeshauptstadt München im Rahmen des FES
Zielgruppe: | Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Betreiberinnen und Betreiber der Anlage für Wohn- und Nichtwohngebäude bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfolgt die Antragstellung durch die Hausverwaltung |
Was wird gefördert: | Neuinvestitionen in stationäre Batterien zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Gebäuden, in denen der Strom selbst verbraucht wird. Gefördert wird für jede Photovoltaikanlage nur ein Batteriespeichersystem. |
Förderhöhe: | 300 € je kWh Nutzkapazität, jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (netto), maximale Förderhöhe: 15.000 € Für Insel- bzw. Autarkiefähigkeit der Anlage wird ein Bonuszuschlag von 500 € gewährt. |
Art der Förderung: | Auszahlung |
Bedingungen: | - Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme ist nachzuweisen. - Der Batteriespeicher muss eine Notstrom-Option enthalten. - Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FES und aus Förderpogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Programmen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden. |
Fristende für Förderanträge: | derzeit kein Fristende |
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Thüringen
Im Rahmen des Solar-Invest-Programmes fördert Thüringen „stationäre Energiespeichersysteme, die der Speicherung von Strom aus Photovoltaik dienen (Batteriespeicher)“. Der Zuschuss für Energiespeicher kann bis zu 25 % betragen, die Gesamtausgaben für das Vorhaben müssen aber über 5.000 Euro liegen (Bagatellgrenze).
Nachdem das Programm im November 2020 wegen großer Nachfrage gestoppt werden musste, sind im Landeshaushalt 2021 Fördermittel in Höhe von 12,8 Millionen Euro eingestellt. Das Antrags- und Abrechnungsverfahren wurde vereinfacht: Bis zu einer Anlagengröße von 10 Kilowatt Leistung wird die Förderung als Festbetrag von 900 Euro pro installiertem kWp gewährt.
Zielgruppe: | natürliche Personen, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen, Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften, Vereine |
Was wird gefördert: | Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Nachrüstungen zusätzlicher Speicherkapazität zu bereits existierenden Stromspeichern |
Förderhöhe: | 900 € pro kWp bei Anlagen bis 10 kWp Investitionen in PV-Anlagen mit stationären Energiespeichersystemen - bis zu 25 % für den Stromspeicher für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 %. max. 100.000 € |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Bedingungen: | - mind. 8 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batterien Bei gefördertem Stromspeicher: - min. 60 % Eigenverbrauch - Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt Bei geförderten Photovoltaikanlagen: - Eigenverbrauchsquote 100 % liegen - Anteil an abgeregelter Energie darf nicht mehr als 30 % betragen - öffentliche Ausschreibung (3 Angebote einholen) |
Fristende für Förderanträge: | derzeit kein Fristende |
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage gefördert.
Zielgruppe: | Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen |
Was wird gefördert: | Stromspeicher und das zum Betrieb erforderliche Batteriemanagementsystem in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage |
Förderhöhe: | 200 € pro kWh Speicherkapazität |
Art der Förderung: | vorhabenbezogene, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung |
Bedingungen: |
Das Verhältnis der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp zur Kapazität des Batteriespeichers in kWh, darf maximal 1:2 betragen |
Fristende für Förderanträge: | 20.11.2020 |
Alle Informationen und Anträge zur Förderprogramm in NRW finden Sie hier.
Nicht nur in den Bundesländern, auch auf kommunaler Ebene gewinnt das Thema Speicherförderung an Bedeutung. So haben zum Beispiel die Städte Düsseldorf (Antrag und Förderbedingungen), Friedrichshafen, Freiburg im Breisgau und Braunschweig eigene Förderprogramme aufgelegt. Auch die bayrische Landeshauptstadt München fördert Batteriespeicher.