Wärmepumpen-Förderung 2026: das Wichtigste im Überblick

Die vergleichsweise hohe Anfangsinvestition für eine Wärmepumpe kann mithilfe einer Förderung deutlich reduziert werden. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zur Energiewende hat der Bund attraktive Förderprogramme, die zum 21.07.2026 grundlegend angepasst wurden. Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Förderungen für Wärmepumpen.
    Das Wichtigste in Kürze
    • Grundförderung: Seit dem 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe 30 Prozent.
    • Zusätzliche Boni: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Klimageschwindigkeitsbonus und abhängig vom Haushaltseinkommen einen Einkommensbonus erhalten. Insgesamt sind meist bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent Förderung möglich.
    • Maximaler Zuschuss: Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro.
    • Bestand und Neubau: Bei bestehenden Wohngebäuden läuft die Förderung für Privatpersonen über das KfW Programm 458. Im Neubau wird eine Wärmepumpe nicht als Einzelmaßnahme, sondern nur im Rahmen einer Effizienzhausförderung berücksichtigt.
    • Dauer der Förderung: Ein festes Enddatum gibt es derzeit nicht. Die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus werden jedoch ab Februar 2027 schrittweise reduziert. Ab August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.
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    Die BEG-Förderung für Wärmepumpen

    Die zentrale bundesweite Förderung für Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ist unterteilt in drei Förderverfahren:

    1. die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG)
    2. die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
    3. die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

    Für Hauseigentümer sind insbesondere die erste und die dritte Variante interessant. Bis Ende 2023 war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Förderung einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme zuständig. 

    Seit 2024 wird die Heizungsförderung innerhalb der BEG-EM über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Das BAFA bleibt für andere energetische Einzelmaßnahmen zuständig.

    Für welche Wärmepumpen gibt es Förderungen?

    Die BEG-Förderungen gelten für Luftwärmepumpen, Wasserwärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) zum Heizen und für die Warmwasserbereitung, also für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Luft, Erdwärme, Wasser oder Abwärme nutzen.

    Damit die Förderungen gewährt werden können, müssen die Wärmepumpen gewisse Energieeffizienzanforderungen erfüllen. Die Wärmepumpe muss eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. Für die Förderung in einem bestehenden Wohngebäude muss dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen.

    Seit Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen außerdem nur gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den geltenden europäischen Grenzwerten liegen.

    Es gelten diverse weitere Anforderungen, zum Beispiel zur Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Eine Smart-Meter-fähige Steuerung ist derzeit keine allgemeine Fördervoraussetzung. Aber: Ab dem 1. Juli 2027 gelten zusätzliche Anforderungen an die digitale Schnittstelle von Wärmepumpen. Um die Übersicht zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen herausgegeben. 

    Neben der Förderung für Privatpersonen gibt es seit Ende August 2024 auch eine Förderung für Unternehmen und Contractoren. Die KfW-Programme 459 (Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude) und 522 (Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude) unterstützen den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bei gewerblich vermieteten Wohnungen bzw. in Nichtwohngebäuden.

    Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus

    Was genau wird gefördert?

    Die BEG-EM-Förderung (ehemals BAFA-Förderung) gilt für die Wärmepumpe selbst, aber auch für weitere Maßnahmen, etwa

    • den fachgerechten Einbau,
    • die Erschließung der Wärmequelle (soweit notwendig),
    • einen eventuell notwendigen Pufferspeicher,
    • den hydraulischen Abgleich, der Voraussetzung für die Förderung ist,
    • intelligente Energiemanagementsysteme und mehr.

    Die Details können Sie dem Infoblatt zur BEG-Förderung von Wärmepumpen entnehmen.

    Die BEG-EM-Förderung ist für Bestandsgebäude gedacht. Im Neubau wird die Wärmepumpe nicht als Einzelmaßnahme gefördert, kann aber als Teil eines Gesamtvorhabens über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298) berücksichtigt werden.

    Hinweis

    Berechnen Sie Ihre potenzielle Förderhöhe mithilfe des Förderrechners des Bundesverbands Wärmepumpe e.V.
    Zum Förderrechner

    Wie hoch ist die BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen?

    Die Förderung von Wärmepumpen im Überblick (Stand: seit 21.07.2026)

    FörderbausteinHöhe
    Grundförderung30 %
    Klimageschwindigkeitsbonus16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt ab 01.08.2028)
    Einkommensbonus10–40 %, gestaffelt nach Haushaltseinkommen
    Wärmepumpenbonus (Effizienzbonus)entfallen
    Maximal förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)28.000 € (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €)
    Förderobergrenze70 % (bzw. bis zu 80 % bei niedrigerem Haushaltseinkommen)

    Grundförderung und maximaler Zuschuss

    Seit der Reform zum 21.07.2026 erhalten Sie für eine Wärmepumpe weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 Euro berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro.

    Mit den möglichen Boni werden in der Regel höchstens 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Abhängig vom Haushaltseinkommen und den weiteren Voraussetzungen sind bis zu 80 % möglich. Damit beträgt der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit derzeit 22.400 Euro.

    Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch

    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten. Voraussetzung ist, dass die geförderte Wohneinheit ihr Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz ist und eine der folgenden funktionsfähigen Heizungen ausgetauscht wird:

    • Kohleheizung
    • Ölheizung
    • Gasetagenheizung
    • Nachtspeicherheizung
    • mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung
    • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung

    Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt zum 1. August 2028 vollständig.

    Der bisherige Wärmepumpenbonus von 5 % für Wärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser sowie für Luftwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen.

    Einkommensbonus für Selbstnutzende

    Eigennutzerinnen und Eigennutzer erhalten abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus:

    • 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
    • 30 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
    • 10 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro

    Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

    Fachplanung und Baubegleitung

    Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können innerhalb der förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt werden. Einen separaten Zuschuss von 50 % gibt es im KfW-Programm 458 nicht.

    Wärmepumpen-Förderung nach BEG

    Absenkung der maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit

    ZeitraumMaximal förderfähige Kosten
    Seit 21.07.202628.000 €
    Ab 01.02.202727.250 €
    Ab 01.08.202726.500 €
    Ab 01.02.202825.750 €
    Ab 01.08.202825.000 €

    Im Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €, für jede weitere Wohneinheit 8.000 €.

    Hinweis: Geplanter Wertschöpfungsbonus ab 2027

    Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Nach aktuellem Planungsstand sollen Wärmepumpen, die innerhalb der EU oder in einem mit der EU assoziierten Markt produziert wurden, dadurch weiterhin eine Förderung von insgesamt 30 % erhalten. Für Wärmepumpen aus anderen Produktionsstandorten könnte die Förderung auf 15 % sinken.

    Der Wertschöpfungsbonus kann derzeit noch nicht beantragt werden. Die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise wurden noch nicht abschließend veröffentlicht.

    Die BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen bei der KfW beantragen

    Für die bis 2023 gültige Förderung bei der BAFA musste erst ein Angebot eingeholt werden, mit dem dann der Antrag gestellt werden konnte. Dann hieß es zum Teil recht lange warten und erst mit der Bewilligung des Antrages konnte die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt werden. 

    Seit 2024 läuft die Förderung konkret über den KfW-Zuschuss 458 ("Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude“). Zunächst erstellt der Installationsbetrieb oder Experten für Energieeffizienz eine Bestätigung zum Antrag. Anschließend wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen. Dieser muss von Anfang an eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage der KfW enthalten.

    Mit der Identifikationsnummer der Bestätigung zum Antrag und dem unterzeichneten Vertrag wird die Förderung im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt. Nach der Förderzusage kann der Heizungstausch durchgeführt werden.

    Nach erfolgtem Heizungsaustausch müssen die Bestätigung nach Durchführung, die Rechnungen und gegebenenfalls weitere Nachweise eingereicht werden. Nach der Prüfung zahlt die KfW die staatliche Förderung aus.

    Zum Stichtag der Reform galt eine Übergangsregelung: Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 mit einer vollständigen und korrekten Bestätigung zum Antrag eingereicht wurden, wurden noch nach den bisherigen Konditionen geprüft. Bereits erteilte Förderzusagen behalten ihre Gültigkeit.

    So läuft die BEG-EM-Förderung ab

    1. Beratung durch einen Handwerksbetrieb oder eine Expertin beziehungsweise einen Experten für Energieeffizienz und Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA).
    2. Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage der KfW.
    3. Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ und Beantragung des Zuschusses mit der Identifikationsnummer der Bestätigung zum Antrag.
    4. Erteilung der Zuschusszusage durch die KfW.
    5. Durchführung des Heizungstausches innerhalb des in der Zuschusszusage genannten Bewilligungszeitraums.
    6. Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Einreichung der Rechnungen sowie gegebenenfalls weiterer Nachweise.
    7. Prüfung der Unterlagen und Auszahlung der Förderung durch die KfW.

    Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag darf vorher abgeschlossen werden, wenn er von Anfang an die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält.

    Antragstellung BEG EM bei KfW
    Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag darf bereits vorher abgeschlossen werden, sofern dieser eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage der KfW enthält.

    Die BEG-WG-Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist auch zuständig für die BEG-WG-Förderung. Diese geschieht über das KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“. Es handelt sich dabei nicht um eine Förderung speziell für Wärmepumpen, sondern die Wärmepumpe kann indirekt als Teil eines Gesamtprojekts gefördert werden.

    Die BEG-WG-Förderung ist gedacht für die Sanierung eines Hauses beziehungsweise den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Gefördert werden können alle energetischen Maßnahmen, die zu einer der förderfähigen Effizienzhausstufen führen. Die Förderung beginnt derzeit bei der Effizienzhausstufe 85 mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse.

    Der entscheidende Unterschied: Anders als bei der BEG-EM-Förderung werden hier zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss vergeben. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Kreditbetrag einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

    Wichtig für die Einordnung: Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Eine Wärmepumpe kann dazu beitragen, diese Voraussetzung zu erfüllen.

    Die Höhe des regulären Tilgungszuschusses ist abhängig von der Effizienzhausstufe und der erreichten Klasse. Sie beträgt derzeit bis zu 15 %.

    Zusätzliche Boni sind möglich: Verschiedene Boni können den Tilgungszuschuss auf insgesamt bis zu 40 % erhöhen:

    • Worst Performing Building: Wird ein besonders energieineffizientes Gebäude saniert, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
    • Eine serielle Sanierung kann den Tilgungszuschuss um weitere 15 Prozentpunkte erhöhen.

    Werden alle Voraussetzungen erfüllt, können die Boni miteinander kombiniert werden. Bei einem Kreditbetrag von 150.000 Euro entspricht ein Tilgungszuschuss von 40 % maximal 60.000 Euro.

    Zudem bietet die KfW eine zusätzliche Förderung für Baubegleitung und Fachplanung an und übernimmt in diesem Zusammenhang bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, für typische Einfamilienhäuser bis zu einer Maximalhöhe von 5.000 €. Hier finden Sie weitere Informationen zur seriellen Sanierung und den genauen Voraussetzungen bei der KfW

    Wärmepumpen-Förderung
    Wärmepumpe von Stiebel-Eltron im Solarwatt Sortiment verfügbar

    Förderung von Wärmepumpen durch Steuererleichterung

    Unkompliziert für Hauseigentümer ist es, die Kosten für eine energetische Gebäudesanierung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und zum Zeitpunkt der Maßnahme älter als zehn Jahre ist.

    Verteilt über drei Jahre können Sie hier bis zu 20 % der Kosten absetzen. Das betrifft auch den Einbau einer Wärmepumpe. Der Vorteil: Sie müssen im Vorfeld keinen Förderantrag stellen. Für die Steuererklärung benötigen Sie jedoch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Außerdem müssen eine Rechnung und der Nachweis über die unbare Zahlung vorliegen.

    Die förderfähigen Ausgaben sind dabei auf 200.000 Euro gedeckelt, sodass sich eine maximale Steuerermäßigung von 40.000 Euro über drei Jahre ergibt. Eine Kombination mit dem KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Sie müssen sich für eine der beiden Fördervarianten entscheiden.

    Wichtig für den Vergleich: Der prozentuale Fördersatz der steuerlichen Förderung ist niedriger als bei der KfW. Welche Variante finanziell günstiger ist, hängt jedoch von den tatsächlichen Kosten, dem KfW-Förderhöchstbetrag und der festgesetzten Einkommensteuer ab.

    Informieren Sie sich beim Bundesfinanzministerium ausführlicher über die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.

    Förderungen für Wärmepumpen
    Warmwasserspeicher von Stiebel Eltron

    Förderungen für Wärmepumpen im Altbau und Neubau im Vergleich

    Insgesamt sind die Förderungen für Wärmepumpen im Altbau attraktiver. Tatsächlich ist für die Installation einer Wärmepumpe im Neubau keine Förderung als Einzelmaßnahme mehr möglich. Stattdessen greift die KfW-Förderung für Effizienzhäuser.

    Im Rahmen des KfW-Programms "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude“ (KfW 297, 298) wird ein zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohnung vergeben. Erreicht das Gebäude zusätzlich das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude", erhöht sich die Kreditsumme auf bis zu 150.000 Euro pro Wohnung. Die Anforderungen, die an ein klimafreundliches Wohngebäude gestellt werden, sind jedoch recht hoch und erfordern entsprechend hohe Investitionssummen.

    Der entscheidende Unterschied: Im Neubau wird die Wärmepumpe nur als Teil des gesamten geförderten Bauvorhabens berücksichtigt. Im Altbau kann der Einbau dagegen als einzelne Maßnahme bezuschusst werden.

    Förderungen für Wärmepumpen im Altbau sind, wie oben gezeigt, deutlich attraktiver: Der höchste Zuschuss beträgt hier bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, sonst maximal 70 %. Anders als im Neubau muss das gesamte Gebäude dafür keine Effizienzhausstufe erreichen.

    Förderungen für Wärmepumpen in den verschiedenen Bundesländern

    Die Förderlandschaft für Wärmepumpen in Deutschland verändert sich schnell. Wir stellen Ihnen hier beispielhaft einige mögliche Förderungen vor, die für Privatpersonen zugänglich sind. 

    Da sich Landesförderprogramme jedoch kurzfristig ändern oder auslaufen können, nutzen Sie für eine tagesaktuelle Einschätzung zusätzlich die Förderdatenbank des Bundes oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesförderbank bzw. Verbraucherzentrale.

    BundeslandFörderprogramm für Wärmepumpen
    Baden-Württembergderzeit keines
    Bayernderzeit keines
    Berlinderzeit keines (Effiziente GebäudePLUS seit Ende 2023 ausgesetzt)
    Brandenburg
    Bremenderzeit keines (Landesprogramme zum 31.08.2025 eingestellt)
    Hamburg
    Hessenderzeit keines (Förderrichtlinie wird überarbeitet)
    Mecklenburg-Vorpommernderzeit keines
    Niedersachsenderzeit keines (Wärmepumpenquartiere ausgelaufen)
    Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalzderzeit keines
    Saarland
    Sachsenderzeit keines
    Sachsen-Anhaltderzeit keines
    Schleswig-Holsteinderzeit keines (Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger seit Nov. 2023 gestoppt)
    Thüringenderzeit keines

    Hinweis: Diese Übersicht wurde am 27.08.2026 Bundesland für Bundesland überprüft. 

    Welche Informationen sind bei der Förderung einer Wärmepumpe zusätzlich wichtig?

    Wer sich zur Förderung einer Wärmepumpe informiert, sollte auch die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und angrenzenden Förderthemen im Blick haben. Diese Ratgeberseiten helfen bei der Einordnung und bei den nächsten Schritten:

    Tipp

    Auch einzelne Städte und Kommunen bieten bisweilen Förderungen für Wärmepumpen an. Derzeit sind das beispielsweise Düsseldorf, Stuttgart, Münster, Aachen und der Kreis Düren. Informieren Sie sich daher stets bei Ihrer Kommune, ob Förderungen aktiv oder geplant sind. Ergänzend gibt es häufig auch Förderungen für Photovoltaik.

    Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

    Ein festes Enddatum für die Wärmepumpenförderung wurde bislang nicht angekündigt. Nach aktuellem Stand ist die Heizungsförderung bis mindestens 2029 abgesichert. Die Förderung steht jedoch unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und es besteht kein Rechtsanspruch.

    Einzelne Bestandteile werden bereits vorher reduziert. Die maximal förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt im August 2028 vollständig. Damit läuft jedoch nicht die gesamte Wärmepumpenförderung aus.

    Die Förderung über das KfW-Programm 458 erhalten private Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.

    Für die Grundförderung ist eine Selbstnutzung nicht erforderlich. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus werden dagegen nur für eine selbst genutzte Wohneinheit gewährt, die als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz dient. Unternehmen, juristische Personen und Contractoren nutzen je nach Gebäudeart die KfW-Programme 459 oder 522.

    Für den Förderantrag benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag mit der zugehörigen Identifikationsnummer sowie einen unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage der KfW und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten.

    Nach Abschluss des Heizungstausches werden die Bestätigung nach Durchführung, die Rechnungen und die Steueridentifikationsnummer benötigt. Abhängig von der beantragten Förderung können weitere Unterlagen hinzukommen, etwa Nachweise für den Klimageschwindigkeitsbonus, den Einkommensbonus oder den Familienzuschlag.

    Die KfW zahlt die Förderung aus, nachdem der Heizungstausch abgeschlossen wurde und alle erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und geprüft wurden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats. Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die KfW nicht.

    Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die den Einkommensbonus nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen beantragt haben, soll die Einreichung der Nachweise voraussichtlich ab Januar 2027 möglich sein.