Förderungen für Wärmepumpen: die wichtigsten im Überblick
Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen
Die wichtigste in Deutschland erhältliche Förderung für Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie ist unterteilt in drei Förderverfahren:
- die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG)
- die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Für Hauseigentümer sind insbesondere die erste und dritte Variante interessant. Seit einer Neuerung zu Beginn des Jahres 2023 ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme zuständig, während Anträge im Rahmen der BEG-WG bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden müssen.

Für welche Wärmepumpen gibt es Förderungen?
Die BEG-Förderungen gelten für Luftwärmepumpen, Wasserwärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen), also für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Luft, Erdwärme, Wasser oder Abwärme nutzen.
Damit die Förderungen gewährt werden können, müssen die Wärmepumpen gewisse Energieeffizienzanforderungen erfüllen. Vor allem müssen die Wärmepumpen in geeigneten Gebäuden installiert werden, sodass sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen. Vorgegeben ist außerdem, dass mindestens 65 % der für die Heizung aufgewandten Energie erneuerbare Energien sein müssen.
Es gelten diverse weitere Anforderungen, zum Beispiel zur Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige sowie zur Netzdienlichkeit. Um die Übersicht zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen herausgegeben.
Was genau wird gefördert?
Die BAFA-Förderung gilt für die Wärmepumpe selbst, aber auch für weitere Maßnahmen, etwa
- den fachgerechten Einbau,
- die Erschließung der Wärmequelle (soweit notwendig),
- einen eventuell notwendigen Pufferspeicher,
- den hydraulischen Abgleich (der ohnehin Voraussetzung für die BAFA-Förderungen ist),
- intelligente Energiemanagementsysteme und mehr.
Die Details können Sie dem von der BAFA zur Verfügung gestellten Infoblatt zur BEG-Förderung von Wärmepumpen entnehmen.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Wärmepumpen?
Im Rahmen der BEG-EM (Einzelmaßnahme) können Sie für Wärmepumpen Förderungen von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten erhalten. Die förderfähigen Kosten sind auf insgesamt 60.000 € begrenzt, somit beläuft sich die Förderung auf bis zu 15.000 €.
Wer eine noch funktionstüchtige, aber ineffiziente Heizung austauscht und stattdessen eine Wärmepumpe installiert, profitiert zusätzlich von einem sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 %. Diese Regel gilt für Heizungen, die mit Kohle oder Öl als Brennstoff arbeiten, für Nachtspeicherheizungen und für Gasetagen- sowie Gaszentralheizungen, sofern Letztere mindestens 20 Jahre alt sind. Die Gesamthöhe der Förderung beläuft sich hier also auf 35 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 21.000 €.
Hinzu kommt ein Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 %. Er gilt für alle Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen. Erhältlich ist diese Förderung auch für Luftwärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten. Zu diesen natürlichen Kältemitteln zählen:
- Propan
- Isobutan
- Propen
- Ammoniak
- Wasser
- Kohlendioxid
Somit kann die BEG-Förderung für Wärmepumpen insgesamt bis zu 40 % – entsprechend 24.000 € – betragen. Hinzu kommt eine weitere Förderung von bis zu 50 % für die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Aktuell wird über die genaue Förderhöhe noch verhandelt und es kann noch zu Veränderungen kommen.
In 5 Schritten zur BAFA-Förderung für Wärmepumpen
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag für Ihre Förderung stellen, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen. Sie verlieren sonst im schlimmsten Fall Ihren Anspruch auf die Förderung. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Holen Sie ein Angebot für die Wärmepumpe ein und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Energieeffizienzexperten.
- Stellen Sie nun den Antrag auf Förderung für Ihre Wärmepumpe.
- Schließen Sie erst jetzt den endgültigen Vertrag mit dem Wärmepumpenanbieter ab.
- Reichen Sie nach Fertigstellung der Wärmepumpe den Verwendungsnachweis sowie eventuell weitere notwendige Nachweise beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein.
- Das Bundesamt prüft die Unterlagen und zahlt schließlich den Zuschuss aus.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur BEG-Förderung der BAFA sowie zur Antragstellung.
Die BEG-WG-Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist zuständig für die BEG-WG. Dafür gibt es das KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“. Hierbei handelt es sich nicht um eine Förderung speziell für Wärmepumpen, sondern eine Wärmepumpe kann indirekt als Teil eines Gesamtprojekts gefördert werden. Die Förderung ist gedacht für die Sanierung eines Hauses beziehungsweise den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Gefördert werden können alle energetischen Maßnahmen, die mindestens zur Effizienzhausstufe 85 führen.
Anders als bei der BEG-EM-Förderung handelt es sich hier nicht um eine reine Zuschussförderung, sondern es werden zinsgünstige Kredite gewährt, für die Sie Tilgungszuschüsse erhalten können. Erhältlich sind Kredite bis zu 120.000 €. Der Kreditbetrag kann auf 150.000 € erhöht werden, wenn das Sanierungsprojekt die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt. Das ist der Fall, wenn im Rahmen der Sanierung eine Heizungsanlage eingebaut wird, die mindestens 65 % der erforderlichen Heizleistung aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stellt.
Grundsätzlich kann im Rahmen der KfW-Förderung ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % gewährt werden. Das entspricht 37.500 € bei einer Kreditsumme von 150.000 €. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von der Effizienzstufe, die aufgrund der Sanierung erreicht wird. Verschiedene Boni können den Tilgungszuschuss auf bis zu 45 % anheben:
- Worst Performing Building: Wird ein besonders energieineffizientes Gebäude saniert, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
- Eine serielle Sanierung ermöglicht einen Tilgungszuschuss von weiteren 15 %. In Kombination mit der Erhöhung für ein Worst Performing Building ist dieser Zuschuss allerdings auf 10 % begrenzt.
Insgesamt kann der Tilgungszuschuss also auf bis zu 45 % steigen. Bei einer Kreditsumme von 150.000 € sind das 67.500 €. Auch die KfW bietet eine zusätzliche Förderung für Baubegleitung und Fachplanung an und übernimmt in diesem Zusammenhang bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Hier finden Sie weitere Informationen zur seriellen Sanierung und den genauen Voraussetzungen bei der KfW.
Ablauf: So beantragen Sie die KfW-Förderung für Wärmepumpen
Auch für die KfW-Förderung gilt: Stellen Sie Ihren Förderantrag in jedem Fall, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen.
- Beauftragen Sie zunächst einen Energieeffizienzexperten für Beratung und Planung.
- Beantragen Sie nun den Förderkredit.
- Schließen Sie bei einer Zusage den Kreditvertrag ab und beginnen Sie erst dann mit der Maßnahme.
- Reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW ein. Diese erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten.
- Sie erhalten nach Prüfung Ihren Tilgungszuschuss.
Förderung von Wärmepumpen durch Steuererleichterung
Unkompliziert für Hauseigentümer ist es, die Kosten für eine energetische Gebäudesanierung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Verteilt über drei Jahre können Sie hier bis zu 20 % der Kosten absetzen. Das betrifft auch den Einbau einer Wärmepumpe. Der Vorteil: Sie müssen im Vorfeld keine Anträge stellen.
Allerdings ist die Steuerersparnis in Bezug auf eine Wärmepumpe geringer als die möglichen Fördersätze, die Sie vom BAFA oder der KfW erhalten können. Eine Steuerersparnis von 20 % steht hier Fördersätzen von bis zu 45 % gegenüber. Informieren Sie sich beim Bundesfinanzministerium ausführlicher über die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.

Förderungen für Wärmepumpen im Altbau und Neubau im Vergleich
Insgesamt sind die Förderungen für Wärmepumpen im Altbau attraktiver. Tatsächlich ist für die Installation einer Wärmepumpe im Neubau keine Förderung als Einzelmaßnahme mehr möglich. Stattdessen greift die KfW-Förderung für Effizienzhäuser.
Im Rahmen des KfW-Programms „Klimafreundliches Wohngebäude“ wird ein Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohnung vergeben. Mithilfe eines Nachhaltigkeitszertifikats wird außerdem das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zugänglich. Die Kreditsumme erhöht sich dann auf bis zu 150.000 € pro Wohnung.
Förderungen für Wärmepumpen im Altbau sind, wie oben gezeigt, deutlich attraktiver: Der höchste Zuschuss beträgt hier 45 % der förderfähigen Kosten, also ganze 67.500 €. Die Voraussetzungen für die Förderung sind zudem weniger streng als für Wärmepumpen im Neubau.
Förderungen für Wärmepumpen in den verschiedenen Bundesländern
Die Förderlandschaft für Wärmepumpen in Deutschland verändert sich schnell. Wir stellen Ihnen hier beispielhaft einige mögliche Förderungen (Stand Mai 2023) vor, die für Privatpersonen zugänglich sind. Trotz aller Bemühungen, diese Auflistung aktuell zu halten, sollten Sie sich stets selbst informieren bzw. beraten lassen. Beratungen zur Förderung von Wärmepumpen bieten etwa die Verbraucherzentralen an.
Bundesland | Förderprogramm |
Förderung für Wärmepumpen in Baden-Württemberg | derzeit keines |
Förderung für Wärmepumpen in Bayern | derzeit keines |
Förderung für Wärmepumpen in Berlin |
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Förderung für Wärmepumpen in Brandenburg |
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Förderung für Wärmepumpen in Bremen |
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Förderung für Wärmepumpen in Hamburg |
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Förderung für Wärmepumpen in Hessen |
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Förderung für Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern | derzeit keines |
Förderung für Wärmepumpen in Niedersachsen |
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Förderung für Wärmepumpen in Nordrhein-Westfalen |
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Förderung für Wärmepumpen in Rheinland-Pfalz | derzeit keines |
Förderung für Wärmepumpen im Saarland |
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Förderung für Wärmepumpen in Sachsen | derzeit keines |
Förderung für Wärmepumpen in Sachsen-Anhalt | derzeit keines |
Förderung für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein |
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Förderung für Wärmepumpen in Thüringen | derzeit keines |