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340 € THG-Prämie garantiert: Mit Ihrem Elektrofahrzeug Geld verdienen

Sichern Sie sich Ihre jährliche Auszahlung für die CO₂-Einsparungen Ihres Elektrofahrzeugs – egal ob Pkw, Transporter oder Nutzfahrzeug.
Sichern Sie sich Ihre jährliche Auszahlung für die CO₂-Einsparungen Ihres Elektrofahrzeugs – egal ob Pkw, Transporter oder Nutzfahrzeug.

THG-Prämie 2026 für Pkw und Nutzfahrzeuge

Für das Jahr 2026 erhalten Sie eine garantierte THG-Prämie für Ihr Elektrofahrzeug. Registrieren können sich private und gewerbliche Fahrzeughalter, auch wenn Sie kein Solarwatt-Kunde sind.

Klassik-Auszahlung

Nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt wird die Prämie auf Ihr Konto überwiesen (innerhalb von drei bis fünf Monaten).

 

FahrzeugtypGarantierte Auszahlung
Klasse M1 (Pkw)340 €
Klasse N1 (leichtes Nutzfahrzeug)510 €
Klasse N2 (schweres Nutzfahrzeug)3.500 €
Klasse N3 (schweres Nutzfahrzeug)5.680 €
Klasse M3 (Omnibus)12.240 € 
Andere (z. B. Motorrad)340 € 

Express-Auszahlung

Sie möchten nicht auf die Bearbeitung durch das Umweltbundesamt warten? Dann wählen Sie die Express-Auszahlung. Das Geld wird bereits vor der Bestätigung ausgezahlt und innerhalb einer Woche auf Ihr Konto überwiesen.

 

FahrzeugtypGarantierte Auszahlung
Klasse M1 (Pkw)300 €
Klasse N1 (leichtes Nutzfahrzeug)450 €
Klasse N2 (schweres Nutzfahrzeug)3.090 €
Klasse N3 (schweres Nutzfahrzeug)5.010 €
Klasse M3 (Omnibus)10.800 € 
Andere (z. B. Motorrad)300 € 
In wenigen Minuten registriert

So einfach sichern Sie sich Ihre THG-Prämie

Frau lädt ihr E-Auto
  1. Sie erfüllen die Vorraussetzungen? Wenn ja, klicken Sie auf untenstehenden Link und füllen Sie das Kontaktformular aus.
  2. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und loggen Sie sich im Portal ein.
  3. Laden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hoch.
  4. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Prämie auf Ihr Konto überwiesen.

Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit über Ihren Portalzugang einsehen.

Hat etwas nicht geklappt? Schreiben Sie uns unter solarwatt@carbonify.de. Wir helfen Ihnen gern.

Für Privatpersonen und Unternehmen

Auch für elektrische Transporter und Nutzfahrzeuge

Die THG-Prämie ist nicht nur für private E-Autos interessant. Gerade Unternehmen mit elektrischen Transportern oder Nutzfahrzeugen profitieren von den deutlich höheren Auszahlungsbeträgen.

Jedes zulassungsfähige Elektrofahrzeug kann separat registriert werden. So wird Ihre elektrische Fahrzeugflotte zur zusätzlichen Einnahmequelle.

Elektrische Nutzfahrzeuge beim Laden

Sichern Sie sich die THG-Prämie jährlich.

Elektrofahrzeuge haben viele Vorteile. Sie fahren lokal emissionsfrei, sind effizient und tragen zur Reduzierung von Treibhausgasen bei. Genau diese CO₂-Einsparungen können Sie sich als Halter eines Elektrofahrzeugs vergüten lassen.

Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Um die vorgeschriebene Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) zu erfüllen, erwerben sie Zertifikate für eingesparte CO₂-Emissionen. Davon profitieren Halter von Elektrofahrzeugen in Form der THG-Prämie.

Ob Elektro-Pkw, Transporter oder Nutzfahrzeug: Als Halter eines elektrischen Fahrzeugs können Sie seit dem 1. Januar 2022 die eingesparten Emissionen vermarkten und sich nach erfolgreicher Registrierung jedes Jahr eine THG-Prämie sichern.

Häufige Fragen zur THG-Prämie

Sie können sich nur für die THG-Prämie registrieren, wenn Sie der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. 

Die THG-Quote kann ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge beantragt werden, egal ob gekauft, finanziert oder geleast (auch bei Firmenwagen). Dazu zählen u.a. auch Elektro-Motorräder, Twizys und Kleinklassen mit ZLB I (z. B. L3e, L4e, L5e, L7e​). Hybrid-Fahrzeuge erhalten keine THG-Quoten.  

Ladepunktbetreiber können Ihre Ladepunkte anmelden, insofern diese öffentlich zugänglich und bei der BNetzA registriert sind.

Ja. Die THG-Prämie kann nicht nur für elektrisch betriebene Pkw, sondern auch für Transporter, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse beantragt werden. Die Auszahlung richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Prämie für Ihre Fahrzeuge beanspruchen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. das gleiche Unternehmen sind. 

Achten Sie bitte darauf, zu Beginn der Registrierung Ihrer Fahrzeuge anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Dies ist erforderlich, da beispielsweise zum Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird. 

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die Auszahlung der THG-Prämie notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). 

Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, sodass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. 

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen

Nein, die THG-Quote verpflichtet Verkäufer von fossilen Kraftstoffen dazu, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und Ausgleichszahlungen für die von ihnen in Verkehr gebrachten CO₂-Belastungen zu erbringen. 

Ziel ist es, klimaschädliche Mobilität teurer und klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger zu machen.

In der Regel gelten Prämien als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind steuerfrei. 

Nein, Sie registrieren sich lediglich für das laufende Kalenderjahr.

Gemeinsam schaffen wir die Energiewende. Wann kommt ihr Haus dazu?