Photovoltaik Förderung

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage erfordert eine nicht unerhebliche Investition. Mit Solar-Förderung, Einspeisevergütung und effizienter steuerlicher Auslegung lässt sich viel Geld sparen und die Anlage innerhalb weniger Jahre refinanzieren.
Inhaltsverzeichnis
06.02.2023
    Angebot

    Lassen Sie Ihre PV Anlage planen, um zu erfahren, ob es sich für Sie lohnt.

    Unverbindliches Angebot

    Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern stehen verschiedene Förderungen von Bund und Ländern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite bis hin zu Zuschüssen von Energieversorgern reichen. Die folgende Übersicht enthält die wichtigsten Programme zur Photovoltaik-Förderung. Manche Programme sind dabei mit konkreten Fördersummen ausgestattet, die bei großer Nachfrage erschöpft sein können. In diesem Falle wird dann das Programm eingestellt oder pausiert. Gelegentlich werden auch weitere Fördermittel eingestellt.

    Systemansatz

    Photovoltaiklösung aus einer Hand

    Förderarten

    Förderarten

    Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Förderung – die Investitionsförderung für die Anschaffung einer PV-Anlage und die „betriebliche“ Förderung in Form der Einspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 

    Den Antrag für Investitionsförderungen müssen Sie in der Regel bereits vor dem Kauf der PV-Anlage stellen. Die Einspeisevergütung erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung Ihrer Anlage mit deren Inbetriebnahme.

    Die richtige Förderung

    Die richtige Photovoltaik-Förderung finden: darauf kommt es an

    Bei der Suche nach einer geeigneten Photovoltaik-Förderung sind folgende Punkte zu beachten:

    • Soll eine neue PV-Anlage installiert oder eine bestehende erweitert werden?
    • Bei der Einspeisevergütung wird z.B. eine Erweiterung wie eine neue PV-Anlage gewertet. Die Förderung erfolgt dann nicht zum ursprünglichen, sondern zum aktuellen Tarif.
    • Wird die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus installiert?
      Nicht alle Programme stehen Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen offen. Die Auflistung auf dieser Seite beinhaltet Förderungen, die für private Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nutzbar sind.
    • Welcher Anlagentyp soll installiert werden/wurde bereits installiert?
      Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, sind bei vielen Fördermaßnahmen ausgeschlossen.
    Photovoltaik--Förderung
    Betriebliche Förderung

    Einspeisevergütung

    Die bekannteste Photovoltaik-Förderung ist die Einspeisevergütung, deren Höhe und Dauer durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) geregelt wird. 

    Als Einspeisevergütung wird der Betrag bezeichnet, den die Netzbetreiber den Betreibern von Photovoltaikanlagen zahlen, wenn diese ihren überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die staatlich garantierte Einspeisevergütung diente lange als Instrument der politischen Steuerung des Photovoltaikausbaus. Umso größer der Zubau an neuen Anlagen war, umso stärker sank auch die Einspeisevergütung. Dieser als "atmender Deckel" bezeichneter Mechanismus wurde mit der EEG-Novelle 2023 abgeschafft. Die schrittweise Verringerung (Degression) der Einspeisevergütung ist hingegen nur vorübergehend ausgesetzt und soll später halbjährlich erfolgen.

    Die Einspeisevergütung wird dem Betreiber der PV-Anlage als fester Vergütungssatz für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Bestehende Anlagen sind von aktuellen Anpassungen also nicht betroffen. Die Höhe der Vergütung ist somit immer auch abhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, in Zeiten einer monatlichen Degression stärker als derzeit. 

    Wurde eine Photovoltaikanlage bis August 2019 in Betrieb genommen, erhält der Betreiber bis August 2039 eine Einspeisevergütung in Höhe von 10,48 ct/kWh. Im Januar 2022 betrug dieser Satz nur noch 6,83 ct/kWh (bei Anlagen bis 10 kWp), ab Juli 2022 sind es 8,60 ct/kWh. Eine möglichst frühe Inbetriebnahme machte sich bisher also bezahlt, mittlerweile ist dieser Druck etwas gesunken.

    Beispiel: 
    Anlage unter 10 kWp, Anmeldung Februar 2020: Gezahlt werden 9,72 Cent/kWh Einspeisevergütung bis Februar 2040
    Anlage unter 10 kWp, Anmeldung Juli 2022: Gezahlt werden 8,60 Cent/kWh Einspeisevergütung bis Juli 2042
    (s. Fördersätze für PV-Anlagen unter "Anzulegende Werte für Solaranlagen...") 

    FAQs Einspeisevergütung

    Wie lange wird die Vergütung gezahlt?

    Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Strom wird laut EEG 20 Jahre ab Zeitpunkt der Anmeldung der PV-Anlage gezahlt. 

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

    Der exakte Betrag hängt von Anmeldedatum und Größe der Solaranlage ab (bis 10, 40, 100 kWp). Der einmal festgelegte Betrag wird über die gesamten 20 Jahre gezahlt.

    Eigenverbrauch

    Eigenverbrauch als indirekte Einnahmequelle

    Da der Strompreis mit derzeit 35 ct/kWh mehr als viermal so hoch wie die Einspeisevergütung ist, lohnt sich ein möglichst hoher Eigenverbrauch des selbst erzeugten Ökostroms. Je mehr Solarstrom selbst verbraucht wird, desto weniger Netzstrom wird benötigt. Dadurch sinken die Energiekosten und die Anlagenbetreiber sparen deutlich. Vor allem bei Kleinanlagen ist eine hohe Eigenverbrauchsquote interessant - der Eigenverbrauch im privaten Sektor muss jedoch bei der Umsatzsteuer beachtet werden, insofern eine Regelbesteuerung gewählt wurde. Bis zur Abschaffung der EEG-Umlage im Juli 2022 mussten Betreiber größerer PV-Anlagen (über 30 kWp, bis 2021 über 10 kWp) zusätzlich die Umlage auf eigenverbrauchten Strom entrichten.

    Zu beachten ist, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet sind, die Stammdaten ihrer Anlage über das PV-Meldeportal in das sogenannte „Marktstammdatenregister“ einzutragen. Ohne diesen Eintrag entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach EEG.

    Förderung einer Photovoltaikanlage
    Günstige Kredite

    Photovoltaik-Förderung durch die KfW Bank

    Das bundesweite Programm zur Photovoltaikförderung wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Um eine PV-Anlage durch die KfW fördern zu lassen, muss die Anlage die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für Wohnhäuser trifft dies grundsätzlich zu.

    Die KfW-Bank hat zur Förderung von Photovoltaikanlagen das Programm Erneuerbare Energie - Standard (270) aufgelegt. Damit werden neben dem Anlagenkauf auch die Installationskosten und die Erweiterung von bestehenden Anlagen gefördert - das Programm gilt somit für Neu- und Bestandsanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Das Programm 274 („Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik“), speziell aufgelegt für Photovoltaikanlagen, wurde inzwischen in das Förderprogramm 270 integriert. 

    Die Förderprogramme der KfW richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Mit der Bank können Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren sowie tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Die genauen Konditionen orientieren sich an Bonität und Sicherheiten der Antragsteller. Für die Ermittlung dieser ist die Hausbank zuständig, mit der auch der eigentliche Kreditvertrag abgeschlossen wird.

    Finanzierungen einer Photovoltaikanlage zu attraktiven Konditionen werden übrigens nicht nur von der KfW angeboten. Auch Kreditinstitute wie die Umweltbank oder die Hausbank können konsultiert werden. Die Konditionen für den Solarkredit sollten jedoch im Detail mit denen des KfW-Kredits verglichen werden!

    Wirkleistungsbegrenzung

    Wirkleistungsbegrenzung

    Laut EEG durften PV-Anlagen, die nicht über eine Mess- und Regelfunktion (Smart Meter) angeschlossen sind, bisher nur 70 Prozent ihrer Nennleistung in das Netz einspeisen („Wirkleistungsbegrenzung“). Bei Inanspruchnahme der KfW-Förderung wurde die Nennleistung teilweise auf nur noch 50 Prozent begrenzt. Daher lohnte sich die Erhöhung des Eigenverbrauchs zum Beispiel durch Anschaffung eines Stromspeichers besonders. Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die 70 %-Regel für Neuanlagen (Installation nach dem 01.01.2023) und Altanlagen bis 7 kWp aufgehoben. Trotzdem ist es noch sinnvoll, über einen Stromspeicher nachzudenken.

    Förderung von Batteriespeichern

    Für mehrere Jahre wurden Stromspeicher für Photovoltaikanlagen über die KfW gefördert (Programm 275), auch im Rahmen einer Nachrüstung. Das Programm wurde jedoch zum Ende des Jahres 2018 eingestellt. Alternativ ist eine noch immer eine Förderung der Stromspeicher über das Programm 270 oder über die Förderprogramme einzelner Bundesländer möglich.

    KfW-Förderung von privaten Ladestationen

    Ab November 2020 bot die KfW-Bank auch eine Förderung (KfW-Programm 440) privater Ladestationen für Elektroautos an. Pro Ladepunkt wurde hier ein Zuschuss von 900 Euro für Ladestation mit einer Ladeleistung von 11 kW ausgereicht. Höhere Ladeleistungen mussten auf diesen Wert abgeregelt werden. Neben der Ladestation waren alle mit der Installation verbundenen notwendigen Arbeiten förderfähig, wie zum Beispiel die Modernisierung der Hauselektrik und der Telekommunikationsanbindung der Ladestation, Erdarbeiten und Maßnahmen am Netzanschluss. Voraussetzung für die Förderung war, dass die Ladestation über die Schnittstelle für eine intelligente Steuerung wie den SOLARWATT Manager verfügt, die die Ladeleistung begrenzen und den Ladevorgang zeitlich verschieben kann. Das Programm ist mittlerweile aufgrund erschöpfter Mittel ausgelaufen. Es existieren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen aber weiterhin Förderprogramme.

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    Regionale Förderung

    Photovoltaik-Förderung durch die Bundesländer

    Neben der bundesweiten Förderung über die KfW-Bank bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Zu den möglichen Förderungen gehören Zuschüsse, Anschaffungshilfen, Übernahme von Erstberatungskosten und zinsverbilligten Darlehen. 

    In jüngster Zeit hat sich der Schwerpunkt der Förderung hin zu Energiespeichern (mehr zur Förderung hier) und Ladesäulen für die Elektromobilität verschoben. Auch wird vermehrt der Ersatz fossiler Brennstoffe durch regenerative Energien wie Solarstrom für das ressourcenschonende und CO₂-neutrale Heizen gefördert. Aktuell spielen die Themen Mieterstrom und Balkon-Solar eine zunehmend wichtige Rolle. Für die als Balkonkraftwerke bezeichneten Kleinst-PV-Anlagen gibt es in einigen Bundesländern bereits Förderungen.

    Aktuelle Programme

    Baden-Württemberg
    • Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ ist ausgelaufen.
    • Baden-Württemberg fördert über den BW-e-Solar-Gutschein E-Fahrzeuge und die zugehörige Wallbox.
    Berlin
    • Stromspeicher-Förderprogramm Berlin (EnergiespeicherPLUS)  
    • Förderung von Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher mit 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität. Bonus von 300 €, wenn Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie verfügen.
    Mecklenburg-Vorpommern

    Das Bundesland fördert Stromspeicher für Strom aus erneuerbaren Energien mit bis zu 20.000€. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen.

    Darüber hinaus werden Balkonkraftwerke gefördert. 

    Nordrhein-Westfalen
    • Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen ist zum 1. April 2022 ausgelaufen.
    • Das Bundesland setzt jetzt auf die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Zusammenhang mit PV-Anlagen.
    Rheinland-Pfalz
    • Das Solar-Speicher-Programm  ist ausgelaufen, derzeit wird an einem Solar-Speicher-Programm II  für Kommunen gearbeitet.
    Sachsen-Anhalt
    • Programm "Sachsen-Anhalt SPEICHERT" 
    Stromspeicher Förderung

    Regionale Förderprogramme

    Betreiber privater Solaranlagen können auch von regionalen Förderprogrammen profitieren. Da bei Programmen zur Photovoltaik-Förderung eine große Fluktuation herrscht, empfiehlt sich für Interessenten vor der Anschaffung einer Anlage immer ein Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zudem kann sich die Konsultation bei einem Energieberater oder die Nachfrage bei der Gemeinde lohnen. Übrigens bieten auch die Verbraucherzentralen eine Energieberatung.

    In letzter Zeit gibt es auch wieder mehr solcher Programme, wie z. B. die Förderungen in Velbert und Olpe in Nordrhein-Westfalen. Auch Stecker-Solargeräte (auch als Balkonkraftwerk bezeichnet) werden durch verschiedene Kommunen und Regionalverbände gefördert.

    Steuer

    Indirekte Förderung durch steuerliche Abschreibung

    Mit der Einspeisung Ihres Solarstromes ins öffentliche Netz werden Sie theoretisch zu einem gewerblichen Stromproduzenten und müssen auf Einspeisevergütung und Eigenbedarf bzw. Eigenverbrauch eine Umsatzsteuer zahlen. Diese Pflicht entfällt im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung, wenn Ihre jährlichen Einnahmen (Umsatz) 22.000 Euro nicht übersteigen. Lange Zeit hat es jedoch gelohnt, auf diese steuerliche Regelung, an die man fünf Jahre gebunden ist, zu verzichten und auf Regelbesteuerung zu optieren. Betreiber:innen privater Photovoltaikanlagen konnten Sie dann die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparatur von PV-Anlagen, Kosten, die sich aus der Installation ergeben (z.B. notwendige Dachumbauten) sowie Betriebskosten steuerlich geltend machen. Auch die gezahlte Umsatzsteuer auf Wartung und Reparatur konnte erstattet werden. 

    Mit den Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 und der Nullsteuer auf Photovoltaik hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert. Die meisten Betreiber:innen entscheiden sich, wenn möglich, für die Kleinunternehmerregelung, denn die steuerliche Optimierung war schon immer mit einigem Aufwand verbunden. So verlangt das Finanzamt regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen. Zudem musste dem Netzbetreiber die Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung in Rechnung gestellt und die entsprechenden Beträge an das Finanzamt weitergeleitet werden. Da die oftmals vierstelligen Umsatz-Steuerbeträge jetzt für Anlagen bis 30 kWp entfallen, bringt die Regelbesteuerung keinen finanziellen Nutzen mehr. 

    Effizienzhaus-Förderung

    Alternative zur direkten Photovoltaik-Förderung

    Bei einem Hausneubau und bei Sanierungen lässt sich durch geeignete Baumaßnahmen der Energiebedarf des Hauses senken. Maßstab ist hier der KfW-Effizienzhaus-Standard, der einen niedrigen Primärenergiebedarf mit einer guten Wärmedämmung (niedriger Transmissionswärmeverlust) verbindet. Werden die Energiespar-Standards eingehalten, bietet die KfW einen Kredit für die Baumaßnahmen.

    Die Photovoltaik selbst ist in diesem Rahmen nicht förderfähig, allerdings trägt sie zum niedrigen Primärenergiebedarf des KfW-Effizienzhauses bei. Je mehr Solarstrom in die Gebäudetechnik fließt, also für Lüftung, Heizung und Kühlung aufgewandt wird, umso größer ist der Beitrag der Photovoltaik dazu, dass die Anforderungen erfüllt werden. Im Moment werden im Zusammenhang mit KfW-Effizienzhäusern allerdings bevorzugt Solarthermieanlagen installiert, weil diese einen Beitrag zur Wärmegewinnung leisten. Im Zuge der Sektorenkopplung wird sich das aber ändern.

    Eine Kombination der Förderung für Energiesparhäuser mit dem Programm 270 zur Photovoltaikförderung ist möglich.

    Photovoltaik-Förderung nutzen
    Österreich

    Photovoltaikförderung in Österreich

    Die bundesweite OeMAG-Tarifförderung für PV-Anlagen ist ausgelaufen. Zur Verfügung stehen noch Mittel im Förderprogramm des Klimafonds Investitionsförderung für PV-Anlagen bis 50 kWp sowie ein Förderprogramm für Energiegemeinschaften. 

    Mit der Klimafonds Investitionsförderung werden bis Ende 2022 oder zur Ausschöpfung der Mittel neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen bezuschusst. Die Förderungspauschalen werden in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 18.10.2022 gelten folgende Förderpauschalen (Quelle OeMAG).

    • 285  Euro/kWp bis 10 kWp (Kategorie A)
    • 250 Euro/kWp für 10 bis 20 kWp (Kategorie B)
    • 180 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 20 bis 100 kWp (Kategorie C)
    • 170 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 100 kWp bis 1.000 kWp (Kategorie D)
    • Speicher: 200 Euro pro kWp (maximal 50 kWh)

    Das Förderprogramm Energiegemeinschaften des Klimafonds befindet sich derzeit bereits in der abschließenden Phase. 

    Neben der bundesweiten Förderung bieten einzelne Bundesländer länderspezifische Programme für Privatpersonen an. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite pvaustria.at.

    Wie funktionierte die OeMAG-Förderung?

    Die OeMAG-Investitionsförderung greift für neu errichtete Photovoltaik-Anlagen mit Netzanschluss. Per Einmalzuschuss werden (bei Anlagen bis 100 kWp) maximal 285 Euro/kWp, höchstens jedoch 30% der Investitionskosten gefördert. Förderfähig sind die Module und das Trägergerüst, die Montage, Verrohrung, Armaturen, Steuer-, Mess- und Regeleinrichtungen sowie Gutachten inklusive der erforderlichen Vorleistungen und Versuche. Die Beantragung der Förderung muss über das Onlinesystem der OeMag erfolgen.

    Soll auch der Speicher gefördert werden, muss das Verhältnis von installierter Leistung der Photovoltaikanlage zu nutzbarer Kapazität des Stromspeichers mindestens 0,5 kWh/kWp betragen. Dies gilt auch für Erweiterungen des Stromspeichers. Die maximal förderbare Speicherkapazität beträgt 50 kWh je Anlage. Der Zuschuss liegt bei 200 Euro pro kWh bzw. maximal 30 % der Investitionskosten.

    Schweiz

    Photovoltaikförderung in der Schweiz

    Basis der Photovoltaik-Förderung in der Schweiz ist die Einmalvergütung. Für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp (KLEIV) besteht diese aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbetrag. 

    Der Grundbetrag unterliegt seit seiner Einführung einer Degression, seit April 2020 beträgt seine Höhe noch 1.000 Franken. Auch der Leistungsbetrag sinkt kontinuierlich, für Anlagen unter 30 kWp liegt er bei 340 Franken pro Wp. Für gebäudeintegrierte PV-Anlagen liegen die Beträge etwas höher: 1.100 Franken und 380 Franken pro Wp. Für das Jahr 2021 wurden die Mittel für die Einmalvergütung deutlich aufgestockt. Auch wird durch die Einrichtung eines Online-Kundenportal die Beantragung der Einmalvergütung vereinfacht. Zum 1. Juli 2021 wurde zudem die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben werden. Photovoltaik-Anlagen können damit einfacher, günstiger und schneller realisiert werden.

    Die Förderung der Anlage kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme bei der Pronovo AG beantragt werden. Pronovo, eine Tochtergesellschaft der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, ist zuständig für die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.

    Zur Einmalförderung kommt eine Vergütung pro Kilowattstunde, ähnlich der Einspeisevergütung in Deutschland. Von 2009 bis 2018 gab es dafür das im Energiegesetz (EnG) verankerte Förderinstrument der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV).Produzenten von Strom aus Erneuerbaren Energien erhielten danach eine garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom. Mit der Neugestaltung des EnG wurde die KEV in das Einspeisevergütungssystem (EVS) mit Direktvermarktung umgewandelt.

    Die Förderung nach EVS, die 15 Jahre ab Anmeldung der PV-Anlage gezahlt wird, besteht aus drei Komponenten: dem Marktpreis, einer Einspeiseprämie, die sich am Referenz-Marktpreis orientiert, und einem technologiespezifischen Bewirtschaftungsentgelt, das den Aufwand für die Vermarktung decken soll.

    Ende 2022 wurde die KEV / EVS eingestellt. Wer Photovoltaik-Strom an einen lokalen Energieversorger liefert, bekommt dies aber mit einen (anbieterabhängigen) Rückspeisetarif vergütet. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert von Region zu Region teils erheblich.

    Photovoltaik-Förderungen werden noch von einigen wenigen Kantonen und Gemeinden gewährt.

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