KfW-Förderung für Effizienzhäuser

Die Förderung von Effizienzhäusern ist keine explizite Photovoltaik-Förderung. Lange ließen sich darüber auch PV-Anlagen mitfördern. Mittlerweile hat das praktisch aber keinen Sinn mehr.
Inhaltsverzeichnis
28.04.2023
    Angebot

    Ein perfekt abgestimmtes System

    Unsere Lösung vereint PV-Module, Stromspeicher, Energiemanagement, Wärmepumpe und Wallbox und reduziert Ihre Stromkosten.
    Angebot einholen

    Aktuelle Änderungen

    Die Förderung KfW40plus gibt es nicht mehr. Zum 01. März 2023 wurden für Neubauten die Förderstufen KFN (klimafreundliche Neubauten) und KFN-QNG (klimafreundliche Neubauten mit QNG-Siegel) eingeführt.

    Klimaschutz bei Gebäuden 

    Um wirksam unsere Klimaziele zu erreichen, muss der Energiebedarf in allen Bereichen verringert und die Nutzung der eingesetzten Energie (Energieeffizienz) verbessert werden. Ein Anspruch, der selbstverständlich auch für vorhandene und neu zu bauende Gebäude gilt. Laut Deutscher Energieagentur beträgt der Energieverbrauch von Gebäuden ein Drittel am gesamten deutschen Energieverbrauch (35 %) und am CO₂-Ausstoß. 

    Anteil am EnergieverbrauchAnteil GebäudeverbrauchAnteil Gesamtverbrauch
    Einfamilienhäuser39 %13,5 %
    Mehrfamilienhäuser24 %8,5 %
    Nicht-Wohngebäude37 %13,0 %

     

    Der überwiegende Teil der Energie bei Gebäuden wird für Raumwärme (über 70 %) und Beleuchtung (ca. 18 %) benötigt. Hier liegen auch die größten Einsparpotentiale.  

    Bereits 1979 trat die 1. Wärmeschutzverordnung in Kraft. Allerdings entstand 60 % der aktuellen Wohnfläche vor diesem Zeitpunkt. Die alten Gebäude verbrauchen bis zu fünf Mal so viel Energie wie nach 2001 errichtete. Veraltete Heizungsanlagen und eine unzureichende Dämmung spielen hierbei eine zentrale Rolle.

    Förderung Effizienzhäuser nach KfW-Standard
    BEG

    Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG-Förderung

    Seit 2021 fasst die BEG-Förderung bestehende Programme zur energetischen Gebäudesanierung (wie das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) zusammen – es ist nur noch ein Antrag für alle Förderungen erforderlich. Die Förderung besteht aus drei Säulen – der BEG Wohngebäude und der BEG Nichtwohngebäude für Neubauten („systematische Maßnahmen“) sowie der BEG Einzelmaßnahmen für die Sanierung von Bestandsgebäuden.  

    Fördermaßnahmen sind entweder durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkten Investitionszuschuss durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus. Ab dem 01.01.2023 sollen dann alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden. 

    Definition

    Was ist ein Effizienzhaus?

    Effizienzhäuser zeichnen sich durch eine Bauweise aus, die die Wärmeverluste über die Gebäudehülle („Transmissionswärmeverlust“) minimieren und die Dank Einsatz moderner Gebäudetechnik einen geringen Primärenergiebedarf aufweisen. Durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden Energiestandards für Wohngebäude definiert, anhand der eine Förderung für die energetische Ertüchtigung möglich ist.  

    Bezugspunkt für die zu erreichende Energieeffizienz sind Referenzwerte, die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert werden. Der KfW Standard 100 entspricht dem Standardhaus nach GEG (ursprünglich definiert nach der Energieeinsparverordnung von 2009) mit einem maximalen Heizwärmebedarf von etwa 70 kWh/m² im Jahr. 

    Das KfW-Effizienzhaus 40 hat entsprechend nur einen 40 % so hohen Energieverbrauch wie das Referenzgebäude. Beim alten Standard KfW 40 plus war u.a. eine „stromerzeugende Anlage“ sowie ein Batteriespeicher integriert, so dass das Haus ein Plus-Energie-Haus wird. Ein Plus-Energie-Haus produziert mehr Energie als die Bewohner für Heizung, Beleuchtung, Betrieb von Haushaltsgeräten etc. verbrauchen. Um die neue Förderung "Klimafreundliches Neubauten" in der Stufe Klimafreundliche Wohngebäude (KFWG) zu erhalten, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: 

    • Das Gebäude muss mindestens den Effizienzhaus 40-Standard erreichen.
    • Die durch den Standard QNG-PLUS vorgegebenen Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus des Gebäudes müssen unterschritten werden.
    • Darüber hinaus sind weitere technischen Mindestanforderungen definiert (s. Merkblatt KFN).

    Für die anspruchsvollere KFWG-Q-Stufe sind weitere Anforderungen zu erfüllen und mittels Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM zu bestätigen.

    Energieeffizienz-Messung
    KfW-Förderung

    KfW-Förderung energieeffizienter Gebäude

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Hausbesitzern und Bauherren zinsgünstige Kredite für den energieeffizienten Neubau von Wohnhäusern (Programm 297, 298) sowie für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden (Programm 261) an. Die Höhe der Förderung, die durch die EEG-Novelle 2023 deutlich reduziert wurde, ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Mittels welcher Maßnahmen diese Energieeffizienz erzielt wurde, ist unerheblich.  

    Für Neubauten gelten 55 % der Energieeffizienz des Referenzgebäudes KfW 100 als Standard. Förderungen sind für das KfW-Effizienzhaus 40 und 40 plus mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude möglich. In der Förderung enthalten sind Bau- und Baunebenkosten und der Kaufpreis der Immobilie (jeweils ohne Grundstückskosten). Zusätzliche Förderungen sind u.a. für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten oder die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus möglich. 

    Bei den Förderstufen gibt es außerdem zusätzliche Boni, wenn der Energiebedarf für Heizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt wird oder alternativ ein Nachhaltigkeitszertifikat für das Gebäude vorgelegt werden kann. Die Versorgung mit erneuerbaren Energien ist nicht gleichbedeutend mit der Stromgewinnung durch eine Photovoltaikanlage. Häufig werden die geforderten 55 % Deckung durch den Einsatz einer Wärmepumpe erreicht. 

    Um den KfW-Standard 40 plus zu erreichen, sind Photovoltaikanlage, Stromspeicher, die Visualisierung von Stromerzeugung und -verbrauch (Energiemanagement) sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.  

    Für die Altbausanierung werden Maßnahmen zur Erreichung der Standards KfW 115, 100, 80, 70 und 55 gefördert, darunter energetischen Maßnahmen, Bauneben- und Wiederherstellungskosten. Auch hier können zusätzliche Förderungen beantragt werden. 

    KfW-Programm 261: Kredit mit Tilgungszuschuss 

    • Förderkredit ab 0,20 % effektiver Jahreszins für Sanierung und Kauf 
    • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus  
    • Zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss  
    • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung 

    KfW-Programm 297, 298 – Günstiger Förderkredit

    Die Förderung klimafreundlicher Wohngebäude mit und ohne QNG umfasst neben dem Bau und Kauf des Effizienzhauses auch Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit sowie die Nach­haltigkeits­zertifizierung.

    • Förderkredit ab 0,68 % effektiver Jahreszins für Neubau und Erstkauf
    • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohnung
    • Bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung

    KfW-Programm 461 – Bau- oder Sanierungszuschuss  

    Das Programm wurde inzwischen eingestellt. Neue Anträge können keine mehr gestellt werden. Alternativ können Sie Ihr Vorhaben auch mit dem Kredit für Wohngebäude (261) finanzieren.

    Hinweis

    Die Kredite werden nicht direkt bei der KfW sondern über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank zu beantragen. 

     

    Anträge für direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen sind beim BAFA zu stellen.  

    Photovoltaik-Anlage mitfördern bei Effizienzhaus
    PV-Förderung

    Wann kann Photovoltaik mitgefördert werden? Unser Förderrechner.

    Die Förderung von Photovoltaikanlagen ist im Rahmen beider KfW-Programme möglich, doch stellt sich die Frage, ob das auch sinnvoll ist. Hier gilt es zu beachten: Bei einer Bezuschussung der Anlage aus den KfW-Töpfen ist eine zusätzliche Förderung über das EEG unzulässig.  

    Geht man z.B. von Gesamtkosten (inklusive Kosten für  PV-Anlage) für ein Einfamilienhaus in Höhe von 200.000 € und von der Beantragung der maximalen Fördersumme von 150.000 € aus, dann sollte das Geld für Heizungs- und Regelungstechnik, Dämmung und andere Maßnahmen ausgegeben werden. Über die nicht geförderte PV-Anlage lassen sich zusätzliche Einnahmen durch die Einspeisevergütung erzielten, wenn überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird.  

    Handelt es sich bei dem zu fördernden Objekt um ein Zweifamilienhaus für 300.000 €, stellt sich die Situation anders dar, denn hier beträgt die maximale Fördersumme durch die KfW 300.000 € (zwei Wohneinheiten á 150.000 €). In diesem Fall lässt sich über die Förderung auch die PV-Anlage finanzieren. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der selbsterzeugte Solarstrom zum großen Teil selbst verbraucht wird (hoher Eigenverbrauch), denn dann sind die Einnahmen aus der Einspeisevergütung gering. Hinzu kommt: Auch wenn die EEG-Förderung nicht in Anspruch genommen wird, dass eine direkte Vermarktung des Stromes dennoch zulässig ist. Das heißt, durch den Verkauf überschüssigen Solarstroms lassen sich weitere Einnahmen erzielen.  

    Grundsätzlich gilt: Je geringer der erreichte Effizienzstandard ist, umso geringer fällt auch der Zuschuss aus und umso eher lohnt sich die EEG-Vergütung. Und bei einem hohen Eigenverbrauch ist es sinnvoll, die Anlage über die KfW-Förderung mitzufinanzieren, wenn noch Kreditmittel vorhanden sind.  

    Wenn Sie wissen wollen, unter welchen Bedingungen die Mit-Förderung sinnvoll ist, nutzen Sie unseren Rechner: