Photovoltaik Versicherung

Eine Photovoltaikversicherung übernimmt bei verschiedenen Schäden die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung einer PV-Anlage. Auch eine teilweise Absicherung über die Wohngebäudeversicherung ist möglich. Hier mehr erfahren!
Inhaltsverzeichnis
19.07.2024
    Angebot

    Kaufen Sie jetzt Ihre PV-Anlage, es lohnt sich!

    ✓ 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie auf Solarwatt Glas-Glas-Module
    ✓ Preis für selbst erzeugten Solarstrom mit unseren Glas-Glas-Modulen: ca. 7 Cent / kWh
    Angebot anfordern

    Photovoltaik: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

    Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist nicht verpflichtet, diese zu versichern. In der Regel ist eine Versicherung dennoch sinnvoll: Sie schützt vor dem finanziellen Verlust, wenn die Anlage beschädigt wird, oder – im Fall der Haftpflichtversicherung – vor sehr hohen Kosten, die eine Schädigung anderer Personen nach sich ziehen kann. Nicht immer reichen bestehende Versicherungen aus, um alle Risiken abzusichern. Erfahren Sie hier, welche PV-Versicherungen Sie in Betracht ziehen sollten.

    Photovoltaik Versicherung

    Wie sollte man eine Photovoltaikanlage versichern? 

    Für die Versicherung einer PV-Anlage kommen verschiedene Ansätze infrage:

    • die Abdeckung über die Wohngebäudeversicherung
    • eine Allgefahrenversicherung speziell für Photovoltaik
    • eine Betreiberhaftpflichtversicherung 
    • eine Montageversicherung (nur, wenn der Betreiber die Anlage selbst montiert)

    In vielen Fällen ist eine Kombination mehrerer Versicherungen für die PV-Anlage sinnvoll. Folgende Risiken sollten abgedeckt sein:

    • Schäden durch Sturm und Hagel, Schnee und Frost, Brand oder gegen Überspannung durch Blitze 
    • Schäden durch Tiere, z. B. Marderbisse an den Kabeln
    • technisch bedingte Schäden wie Kurzschluss, aber auch Bedienungsfehler
    • Einwirkungen durch Dritte, z. B. Diebstahl und Vandalismus
    • Schäden, die Dritten aufgrund der Anlage entstanden sind, zum Beispiel durch herabfallende Module

    Darüber hinaus sollte eine Photovoltaik-Versicherung nicht nur den reinen Schaden an der Anlage – etwa Reparaturkosten oder, bei Totalschaden, den Rest- oder Neuwert – selbst versichern, sondern auch Folgekosten, z. B. für Aufräumarbeiten, die Entsorgung, die Aufstellung von Gerüsten, notwendige Arbeiten am Haus etc. Kann die Anlage nicht mehr aufgebaut werden, beispielsweise weil das Hausdach nach dem Schaden nicht mehr nutzbar ist, übernehmen manche Versicherungen auch die Restschuld einer eventuell noch laufenden Finanzierung.

    Dass eine PV-Versicherung sämtliche Teile der Anlage umfasst (z. B. die Module, den Wechselrichter, die Montagekonstruktion etc.), ist Standard. Oftmals verursacht die Versicherung von Speicher und Wallboxen jedoch Zusatzkosten. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf einen Anbieter, der ihr gesamtes Energiesystem abdeckt. Das ist bei einer spezialisierten Photovoltaik-Elektronikversicherung der Regelfall.

    Empfehlung: Achten Sie darauf, dass die Versicherung für die Photovoltaikanlage auch dann greift, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Als grob fahrlässig kann es beispielsweise schon ausgelegt werden, wenn die Wartung der Photovoltaikanlage nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt durchgeführt wurde. Ohne eine entsprechende Klausel wird dadurch der Versicherungsschutz gefährdet oder gemindert. 

    Ertragsausfall einer Photovoltaikanlage versichern

    Im Einzelfall abzuwägen ist, ob eine Photovoltaik-Versicherung auch für den Ertragsausfall sinnvoll ist. Häufig wird die Absicherung eines Ertragsausfalls gegen eine Erhöhung der Prämie angeboten. Um zu errechnen, ob sich die höhere Prämie lohnt, ist es sinnvoll, den tatsächlichen Ertrag über einen längeren Zeitraum zu ermitteln, idealerweise unter Berücksichtigung von sowohl Sommer- als auch Wintermonaten. 

    Tipp

    Der KomplettSchutz von SOLARWATT bietet standardmäßig zur Allgefahrenversicherung auch die Entschädigung bei Nutzungsausfall in Folge versicherter Schäden. Auch ist eine Erstattung von Mindererträgen durch Schäden an Modulen und Wechselrichtern oder bei zu geringer Globalstrahlung möglich.

    L1180287

    Eine Photovoltaik-Versicherung, die den Ertragsausfall einschließt, gilt sowohl für eingespeisten Strom – ersetzt in diesem Fall also die entfallene Einspeisevergütung – als auch für den entgangenen Eigenverbrauch. In diesem Fall wird berechnet, welche Kosten dadurch entstehen, dass der Strom aus dem öffentlichen Netz zu höheren Preisen eingekauft werden muss. Wer diesen Aspekt zusätzlich zur regulären Photovoltaik-Versicherung abdecken möchte, sollte Abrechnungen und Zählerstände zumindest des letzten Jahres aufbewahren, um Stromerzeugung und -verbrauch nachweisen zu können. 

    Zu berücksichtigen ist auch, für welchen Zeitraum der Ertragsausfall abgedeckt werden soll. Üblich sind Intervalle wie drei, sechs oder zwölf Monate. Hier lohnt sich ein Blick darauf, wie stark sich die Prämien unterscheiden. 

    Welche Versicherung deckt Photovoltaik sinnvoll ab?

    Eine kostengünstige Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage versichern zu lassen, ist die Wohngebäudeversicherung. Häufig ist die zusätzliche Versicherung der Photovoltaik sogar beitragsfrei möglich. Ein weiterer Vorteil: Es gibt für alle Schadensfälle nur einen Ansprechpartner, der sich um den Ablauf kümmert. Gemeldet werden muss die PV-Anlage bei der Wohngebäudeversicherung ohnehin – schließlich erhöht sie den Wert des Hauses und beeinflusst damit auch die Höhe der Versicherungssumme. 

    Jedoch sind manche Schäden nicht im Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Experten zufolge kann das rund zwei Drittel der typischen Schäden an PV-Anlagen betreffen, darunter Schäden durch Marderbiss, Glasbruch oder Schäden durch Dritte (z. B. Vandalismus). Auch ein Stromspeicher wird in der Regel auf diese Weise nicht mitversichert. Daher ist je nach Leistungsangebot eine spezialisierte Photovoltaik-Versicherung sinnvoll. Sie wird auch Photovoltaik-Elektronikversicherung genannt. Beim Vergleich hilft die genaue Prüfung der Vertragsunterlagen. 

    Die Photovoltaik-Betreiberhaftpflichtversicherung

    Das Risiko, dass dritte Personen durch eine PV-Anlage geschädigt werden könnten, ist eher gering. Beispiele für Versicherungsfälle wären etwa durch einen Sturm herabfallende Solarmodule, die Personen verletzen, oder ein durch die Anlage verursachtes Feuer, das auf das Nachbarhaus übergreift. Allerdings ist hier immer auch zu prüfen, inwieweit eventuell die Wohngebäudeversicherung oder die zuständige Montagefirma für solche Schäden aufkommt. 

    Dennoch sollten Sie auf eine Haftpflichtversicherung für eine PV-Anlage nicht verzichten, denn insbesondere Personenschäden können sehr hohe Kosten verursachen – sogar in Millionenhöhe. Moderne private Haftpflichtversicherungen bieten bisweilen an, den Haftpflichtschutz auch auf PV-Anlagen auszuweiten – mitunter sogar ohne zusätzliche Beiträge. Hier ist jedoch große Vorsicht beim Prüfen der Ausschlussklauseln geboten: Oft wird die Versicherung unter anderem im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung (Verkauf von Solarstrom, kommerzielle Nutzung) ausgeschlossen, wovon nahezu alle PV-Anlagen betroffen sind. 

    Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, eine zusätzliche Betreiberhaftpflicht für PV-Anlagen abzuschließen. Wer sich für eine Versicherung über die private Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte das Kleingedruckte genau prüfen.  

    Die Montageversicherung für Photovoltaikanlagen

    Selbst die umfassende Allgefahrenversicherung für Photovoltaik greift in der Regel erst, wenn die PV-Anlage fertig installiert oder fachgerecht abgenommen wurde. Was passiert, wenn die Anlage bei der Lagerung auf dem Grundstück, aber vor der Installation beschädigt wird? In diesem Fall zahlt die Montageversicherung. 

    In den meisten Fällen ist eine Montageversicherung allerdings nicht nötig, denn wenn eine professionelle Firma sich um die Montage der Anlage kümmert, greift der Versicherungsschutz in der Regel bereits bei der Anlieferung. Anders sieht es aus, wenn man sich um Transport und Montage der Anlage selbst kümmert. Hier ist wiederum zu beachten, dass eine Montage durch Fachpersonal im Allgemeinen eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz einer PV-Versicherung ist.

    Zu beachten: Wann der Versicherungsschutz nicht greift

    Jede Photovoltaik-Versicherung definiert Szenarien, in denen die Versicherung nicht zahlt. Das ist beispielsweise bei vorsätzlicher Beschädigung immer der Fall. Oft ist eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde. Wer die Montage selbst übernimmt, kann die Anlage eventuell anschließend von einer professionellen Firma abnehmen lassen. Das sollte mit der Photovoltaik-Versicherung aber abgesprochen werden.

    Der Austausch von Bauteilen, die natürlicherweise eine geringere Lebensdauer als die Solarmodule selbst haben (das betrifft vor allem den Wechselrichter mit einer Lebensdauer von etwa zehn Jahren), ist nicht Sache der Versicherung. Hier ist jeder Betreiber selbst in der Verantwortung, die PV-Anlage regelmäßig warten und defekte Teile austauschen zu lassen. Auch für Garantieschäden ist nicht die Versicherung, sondern die Montagefirma zuständig. Weitere Ausschlussbedingungen können beispielsweise berücksichtigen, wie das Dach beschaffen ist (und andere bauliche Anforderungen) oder was auf dem Dachboden gelagert wird (um etwa Brandschäden vorzubeugen). 

    Empfehlung

    Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig, um zu erfahren, welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer*in haben und welche Unterlagen Sie im Schadensfall vorlegen müssen. Achten Sie auch auf eventuelle Höchstsummen, die als Leistungsobergrenze für die Photovoltaik-Versicherung festgelegt werden.