Förderung von Stromspeichern

Das Interesse an einer Erhöhung des Eigenverbrauchs und damit an Stromspeichern wächst kontinuierlich. Hierbei gibt es für Stromspeicher in Deutschland diverse Förderprogramme, mit denen sich bares Geld sparen lässt.
Inhaltsverzeichnis
18.10.2024
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    Förderung

    Förderung netzdienlicher Stromspeicher im Fokus

    Stromspeicher sind eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Mit Heimspeichern lässt sich der Eigenverbrauch an Solarstrom erhöhen und der Zukauf von teurerem Netzstrom reduzieren. Das garantiert langfristig stabile Stromkosten. Darüber hinaus können Stromspeicher netzdienlich eingesetzt werden, das heißt, sie helfen, das Stromnetz zu stabilisieren

    Das Interesse an Stromspeichern wächst kontinuierlich und so gibt es für die Geräte auch verschiedene Förderprogramme. Während die allgemeine Photovoltaik-Förderung für die Errichtung der Anlage abnimmt, rückt die Ausstattung oder Nachrüstung mit einem Speicher auch im Rahmen eines netzdienlichen Ausbaus der Photovoltaik immer mehr in den Fokus. Seit Auslaufen des KfW-Förderprogramm 275 Ende 2018 gibt es allerdings keine bundesweite Förderung speziell für Stromspeichern mehr. Eine Förderung über das Programm 270 ist jedoch noch möglich. 

    In dem Maße, wie sich die Stromspeicher etablieren, laufen auch immer mehr spezialisierte Speicher-Förderungen aus. 

    Hinweis: 

    Für die im Folgenden aufgeführten Programme ist die Battery flex von SOLARWATT förderfähig. 

    Förderung nach Bundesländern

    Länderspezifische Förderungen für Batteriespeicher

    Der Fokus der Photovoltaik-Förderung von Bund und Ländern hatte sich hin zur "netzdienlichen Integration" von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz verschoben. Während ursprünglich die Errichtung von PV-Anlagen und Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz durch eine hohe Einspeisevergütung gefördert wurde, wurde lange Zeit die kontrollierten Einspeisung von Solarstrom und der Stabilisierung der Netze durch die dezentralen Speicher bezuschusst.

    Momentan bietet nur noch Berlin ein Förderprogramm für private Nutzer an, in anderen Bundesländern ist die Förderung für Stromspeicher schon wieder ausgelaufen, so in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen oder Thüringen.

    Baden-Württemberg

    Förderprogramm für Stromspeicher in Baden-Württemberg

    Der Fördertopf für die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher ist vollständig ausgeschöpft. Mit dem Programm "Wohnen in Zukunft" lassen sich aber auch Speicher fördern.

    Baden-Württemberg fördert über die L-Bank im Rahmen des Programms "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" die Errichtung der Photovoltaik-Anlage und den Einbau eines Speichers für den erzeugten Strom mit einem zinsgünstigen Darlehen. 

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    Bayern

    Speicherförderung in Bayern

    Im Rahmen des 10.000 Häuser-Programmes unterstützte Bayern die „netzdienliche Photovoltaik“. Das Programm fördert die Installation eines neuen Batteriespeichers in Kombination bei Neu- oder Ergänzungsinstallation einer PV-Anlage.  Das Programm wurde im April 2022 eingestellt. 

    Aktuell unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen und Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben der Energieerzeugung aus erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz (Photovoltaik und Stromspeicher). Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gewährt.

    Berlin

    Speicherförderung in Berlin

    Der Berliner Senat hat die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ beschlossen. Mit der Durchführung der „EnergiespeicherPLUS“ benannten Fördermaßnahme wurde die IBB Business Team GmbH beauftragt. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der Investitionsbank Berlin.

    Eine Besonderheit des Berliner Förderprogrammes besteht darin, dass die das Mindestinstallationsverhältnis übersteigende Speicherkapazität nicht gefördert wird. Das bedeutet aber, dass größere Speicher anteilig gefördert werden können. Von dem Mindestinstallationsverhältnis (Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh) kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Heimspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird.

    Zielgruppe

    Privatpersonen und freiberuflich Tätige, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften

    Was wird gefördert

    Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage

    Förderhöhe

    300 €/ kWh, bis maximal 15.000 € pro Vorhaben

    Extra Bonus: 300 € für Speicher mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognose (bei Battery flex integriert)

    Art der Förderung

    nicht zurückzahlbarer Zuschuss

    Bedingungen
    • Verhältnis von Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh betragen
    • Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren auf die Batterie
    • Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt
    • Stromspeicher muss die Anforderungen des u.a. vom Bundesverband Energiespeicher e.V. und vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. herausgegebenen „Sicherheitsleitfaden für Li-Ionen-Hausspeicher“ erfüllen
    • Umsetzung gültiger Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien des VDE
    Ende der Förderung

    31. Dezember 2021

    Mecklenburg-Vorpommern

    Stromspeicher-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

    Das Bundesland fördert im Rahmen seiner Klimaschutz-Förderrichtlinie Stromspeicher für Strom aus erneuerbaren Energien mit bis zu 20.000€. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen.

    Nordrhein-Westfalen

    Stromspeicher-Förderung in Nordrhein-Westfalen

    Im Rahmen des progres.nrw-Programms werden Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher gefördert. Die Programme für Privatpersonen sind inzwischen eingestellt. 

    Schleswig-Holstein

    Speicherförderung Schleswig-Holstein

    Das Bundesland fördert aktuell Investitionen in gewerbliche Stromspeicher. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Der Stromspeicher muss mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Erneuerbaren-Anlage beziehen.
     

    weitere Förderungen

    Kommunale Förderungen

    Nicht nur in den Bundesländern, auch auf kommunaler Ebene gewinnt das Thema Speicherförderung an Bedeutung. So haben zum Beispiel die Städte Düsseldorf (Antrag und Förderbedingungen - 6.10.3 Speichersysteme für Photovoltaik-Anlagen) und Freiburg im Breisgau eigene Förderprogramme aufgelegt. Auch die bayrische Landeshauptstadt München fördert Batteriespeicher.

    Seit Februar 2023 können in Bremerhaven Investitionen in erneuerbare Energien von Privatpersonen zur Errichtung von nicht-gewerblich genutzten Photovoltaik-Anlagen inklusive Batteriespeichern (PV-Speicher-Anlage) finanziell gefördert werden.

    Tipp:

    Battery flex

    Tipp:

    In die Entscheidung für oder gegen eine Förderung fließen viele Faktoren ein, die für Laien häufig nur schwer durchschaubar sind. Sie können es sich aber auch einfach machen und sich für einen Speicher wie den SOLARWATT Battery flex entscheiden, der ohne Förderung wirtschaftlich arbeitet!

    Ein typischer Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstrombedarf von 4.000 kWh/Jahr kann die Stromrechnung leicht halbieren. Das rechnet sich - gerade im Hinblick auf die 30-jährige Garantie der SOLARWATT Glas-Glas-Module und einer erwarteten Lebensdauer der Battery flex von 15 Jahren.

    Österreich

    Speicherförderung in Österreich

    In Österreich werden bundesweit Neuanlagen und die Erweiterung von bestehenden Photovoltaikanlagen um einen Stromspeicher sowie die Erweiterung bestehender Stromspeicher gefördert. Anträge auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.

    Das Verhältnis von installierter Leistung der Photovoltaikanlage (kWp) zu nutzbarer Kapazität des Stromspeichers (kWh) muss mindestens 0,5 kWh/kWp installierter Engpassleistung der PV-Anlage betragen, dies gilt auch für Erweiterungen des Stromspeichers. Die maximal förderbare Kapazität beträgt 50 kWh je Anlage. Die Höhe der Förderung liegt bei 200 Euro pro kWh, maximal werden 30 % der Investitionskosten und Speicher bis zu einer Kapazität von 50 kWh gefördert.

     

    Informationen zu den Förderprogrammen der österreichischen Bundesländer finden Sie auf dieser Seite.

    Schweiz

    Förderung für Stromspeicher in der Schweiz

    Derzeit existiert weder eine zentrale Informationsstelle noch ein landesweites Programm zur Förderung von Stromspeichern in der Schweiz. Die Basis für die Förderung von Batteriespeichern in der Schweiz ist die "Energiestrategie 2050". Nach dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) können diese selbst entscheiden, ob sie Speicherförderung in ihr Angebot aufnehmen. Aktuell fördern nur die Kantone Thurgau und Schaffhausen Batteriespeicher.