Förderung von Stromspeichern

Das Interesse an einer Erhöhung des Eigenverbrauchs und damit an Stromspeichern wächst kontinuierlich. Hierbei gibt es für Stromspeicher in Deutschland diverse Förderprogramme, mit denen sich bares Geld sparen lässt.
Inhaltsverzeichnis
18.07.2022
    Angebot

    Damit Ihr Speicher genau zu Ihnen und Ihrem Vorhaben passt.

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    Förderung

    Förderung netzdienlicher Stromspeicher im Fokus

    Stromspeicher sind eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Mit Heimspeichern lässt sich der Eigenverbrauch an Solarstrom erhöhen und der Zukauf von teurerem Netzstrom reduzieren. Das garantiert langfristig stabile Stromkosten. Darüber hinaus können Stromspeicher netzdienlich eingesetzt werden, das heißt, sie helfen, das Stromnetz zu stabilisieren

    Das Interesse an Stromspeichern wächst kontinuierlich und so gibt es für die Geräte mittlerweile auch verschiedene Förderprogramme. Während die allgemeine Photovoltaik-Förderung für die Errichtung der Anlage abnimmt, rückt die Ausstattung oder Nachrüstung mit einem Speicher auch im Rahmen eines netzdienlichen Ausbaus der Photovoltaik immer mehr in den Fokus. Seit Auslaufen des KfW-Förderprogramm 275 Ende 2018 gibt es allerdings keine bundesweite Förderung speziell für Stromspeichern mehr. Eine Förderung über das Programm 270 ist jedoch noch möglich.

    Hinweis: 

    Für die im Folgenden aufgeführten Programme ist die Battery flex von SOLARWATT förderfähig. 

    Förderung nach Bundesländern

    Länderspezifische Förderungen für Batteriespeicher

    Der Fokus der Photovoltaik-Förderung von Bund und Ländern liegt immer stärker auf der "netzdienlichen Integration" von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz. Während ursprünglich die Errichtung von PV-Anlagen und Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz durch eine hohe Einspeisevergütung gefördert wurde, liegt heute der Fokus auf einer kontrollierten Einspeisung von Solarstrom und der Stabilisierung der Netze durch die dezentralen Speicher.

    Von einer Reihe an Bundesländern werden deshalb aktuell vor allem Programme zur Speicherförderung angeboten. Leider sind diese Förderungen nicht in ganz Deutschland verfügbar, in einigen Bundesländern ist die Förderung für Stromspeicher auch schon wieder ausgelaufen.

    Hinweis: Viele Programme machen sogenannte Zeitwertersatzgarantien zur Bedingung für eine Förderung. Der Zeitwert des Speichers errechnet sich wie bei einer linearen Abschreibung : Gilt die Garantie 10 Jahre, liegt der Zeitwert nach 5 Jahren noch bei der Hälfte der Anschaffungskosten. Mit der Zeitwertersatzgarantie verpflichtet sich der Speicher-Hersteller diesen Betrag zu ersetzen, sollte der Speicher seine Aufgabe nicht mehr erfüllen.

    Berlin

    Speicherförderung in Berlin

    Der Berliner Senat hat die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ beschlossen. Mit der Durchführung der „EnergiespeicherPLUS“ benannten Fördermaßnahme wurde die IBB Business Team GmbH beauftragt. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der Investitionsbank Berlin.

    Eine Besonderheit des Berliner Förderprogrammes besteht darin, dass die das Mindestinstallationsverhältnis übersteigende Speicherkapazität nicht gefördert wird. Das bedeutet aber, dass größere Speicher anteilig gefördert werden können. Von dem Mindestinstallationsverhältnis (Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh) kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Heimspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird.

    Zielgruppe

    Privatpersonen und freiberuflich Tätige, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften

    Was wird gefördert

    Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage

    Förderhöhe

    300 €/ kWh, bis maximal 15.000 € pro Vorhaben

    Extra Bonus: 300 € für Speicher mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognose (bei Battery flex integriert)

    Art der Förderung

    nicht zurückzahlbarer Zuschuss

    Bedingungen
    • Verhältnis von Leistung der Photovoltaik-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh betragen
    • Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren auf die Batterie
    • Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt
    • Stromspeicher muss die Anforderungen des u.a. vom Bundesverband Energiespeicher e.V. und vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. herausgegebenen „Sicherheitsleitfaden für Li-Ionen-Hausspeicher“ erfüllen
    • Umsetzung gültiger Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien des VDE
    Ende der Förderung

    31. Dezember 2021

    Mecklenburg-Vorpommern

    Stromspeicher-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

    Mecklenburg-Vorpommern fördert Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen. Unternehmen können sich in diesem Rahmen auch Stromspeicher für Strom aus erneuerbaren Energien fördern lassen. Private Anwender werden nicht gefördert.

    Rheinland-Pfalz

    Speicherförderung Rheinland-Pfalz

    Das Programm ist leider ausgelaufen, derzeit befindet sich das weiterentwickelte Solar-Speicher-Programm II in der Vorbereitung. Es adressiert künftig ausschließlich Kommunen. 

    Rheinland-Pfalz hat ein eigenes "Solar-Speicher-Programm" aufgelegt. Mit dem Förderprogramm will das Land Privathaushalte, Schulen und kommunale Liegenschaften dabei unterstützen, Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern zu installieren. Im August 2020 wurde das Programm weiter aufgestockt und der Kreis der Zuwendungsempfänger um Unternehmen, Vereine und karitative Organisationen erweitert.

    Das Programm ist Teil des engagierten Vorhabens, langfristig rund ein Viertel der Stromerzeugung mit Photovoltaik zu decken. Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher wird über das Programm leider nicht gefördert.

    In Kürze können Privathaushalte, Betriebe und Kommunen eine Bonusförderung von 500 Euro für die Installation einer Wandladestation beantragen.

    Sachsen-Anhalt

    Speicherförderung für Sachsen-Anhalt

    Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Antragsstellung momentan leider nicht möglich. 

    Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen seiner Speicherförderung einen Investitionszuschuss von 300 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität bis 25 kWh, darüber hinaus 200 Euro pro kWh. Die Förderung ist möglich für den Bau einer neuen oder die deutliche Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage (mindestens Verdopplung der Leistung). Zusätzliches Geld gibt es für die Installation eines Ladepunktes für die Elektromobilität. 

    weitere Förderungen

    Kommunale Förderungen

    Nicht nur in den Bundesländern, auch auf kommunaler Ebene gewinnt das Thema Speicherförderung an Bedeutung. So haben zum Beispiel die Städte Düsseldorf (Antrag und Förderbedingungen - 6.10.3 Speichersysteme für Photovoltaik-Anlagen) und Freiburg im Breisgau eigene Förderprogramme aufgelegt. Auch die bayrische Landeshauptstadt München fördert Batteriespeicher.

    Tipp:

    Tipp:

    In die Entscheidung für oder gegen eine Förderung fließen viele Faktoren ein, die für Laien häufig nur schwer durchschaubar sind. Sie können es sich aber auch einfach machen und sich für einen Speicher wie den SOLARWATT Battery flex entscheiden, der ohne Förderung wirtschaftlich arbeitet!

    Ein typischer Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstrombedarf von 4.000 kWh/Jahr kann die Stromrechnung leicht halbieren. Das rechnet sich - gerade im Hinblick auf die 30-jährige Garantie der SOLARWATT Glas-Glas-Module und einer erwarteten Lebensdauer der Battery flex von 15 Jahren.

    Österreich

    Speicherförderung in Österreich

    In Österreich werden bundesweit Neuanlagen und die Erweiterung von bestehenden Photovoltaikanlagen um einen Stromspeicher sowie die Erweiterung bestehender Stromspeicher gefördert. Anträge auf Investitionszuschuss gemäß § 27a ÖSG 2012 können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.

    Das Verhältnis von installierter Leistung der Photovoltaikanlage (kWp) zu nutzbarer Kapazität des Stromspeichers (kWh) muss mindestens 0,5 kWh/kWp betragen, dies gilt auch für Erweiterungen des Stromspeichers. Die maximal förderbare Kapazität beträgt 50 kWh je Anlage. Die Höhe der Förderung liegt bei 200 Euro pro kWh, maximal werden 30 % der Investitionskosten und Speicher bis zu einer Kapazität von 50 kWh gefördert.

    Hinweis:

    Momentan sind die Mittel für die Photovoltaik im Förderprogramm ausgeschöpft.

    Informationen zu den Förderprogrammen der österreichischen Bundesländer finden sich unter pvaustria.at.

    Schweiz

    Förderung für Stromspeicher in der Schweiz

    Derzeit existiert weder eine zentrale Informationsstelle noch ein landesweites Programm zur Förderung von Stromspeichern in der Schweiz. Aktuell fördern nur die Kantone Thurgau und Schaffhausen Batteriespeicher.