- SOLARWATT Battery vision und Inverter vision
- Planung
- Regulatorisch bedingte Leistungsbegrenzung
Regulatorisch bedingte Leistungsbegrenzung
Die Seite stellt die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen und Bedingungen (Funkrundsteuerempfänger (FRE), §14a EnWG, 60% Abregelung etc.) für eine Abregelung dar und verlinkt jeweils zu den Details für die Installation und Inbetriebnahme in Verbindung mit den SOLARWATT vision Produkten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbegrenzung Inverter vision three
Battery vision als steuerbarer Verbraucher im Sinne von §14a EnWG
Im Sinne des §14a EnWG gelten Speicher mit einem Leistungsbezug größer 4,2 kW grundsätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die Anschlussbedingungen der Energieversorger geben vor, dass diese Verbrauchseinrichtungen für Schaltsignale nach §14a EnGW vorbereitet sein müssen.
Solarwatt Battery vision in Kombination mit dem Inverter vision three fällt unter diese Regelung.
Folgen Sie für die Details zur Einrichtung diesen Verlinkungen:
- Kommunikation zwischen CLS-Steuerbox und Inverter vision three herstellen
- Umsetzung der Vorgaben des §14a EnWG über Relais-Kontakte
- Umsetzung der Vorgaben des §14a EnWG über die digitale Anbindung an den SOLARWATT Manager (diese Funktion befindet sich in Vorbereitung)
- Einstellungen am Wechselrichter für die Inbetriebnahme der CLS-Steuerbox vornehmen
Drosselung auf 60% 'Solarspitzen-Gesetz'
Im Sinne des §9 Absatz 2 EEG müssen PV-Anlagen < 100 kWp (mit Ausnahme von Steckersolaranlagen bis 2 kWp), die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden und nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgerüstet sind, die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen.
Folgen Sie für die Details zur Einrichtung dieser Verlinkung:
Nur für den Fall, dass kein SOLARWATT Manager ins System eingebunden ist:
- Umsetzung über die Einstellungen direkt am Inverter vision three
Fernsteuerung der Einspeiseleistung über einen Funkrundsteuerempfänger
Der Funkrundsteuerempfänger fungiert als Signalempfangseinrichtung, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeiseleistung von PV-Anlagen > 25 kW im Bedarfsfall ferngesteuert zu reduzieren.
Folgen Sie für die Details zur Einrichtung diesen Verlinkungen:
- Kommunikation zwischen Funkrundsteuerempfänger und Inverter vision three herstellen
- Einstellungen am Wechselrichter für die Inbetriebnahme des Funkrundsteuerempfängers vornehmen
Leistungsbegrenzung Inverter vision one
Drosselung auf 60% 'Solarspitzen-Gesetz'
Im Sinne des §9 Absatz 2 EEG müssen PV-Anlagen < 100 kWp (mit Ausnahme von Steckersolaranlagen bis 2 kWp), die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden und nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgerüstet sind, die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen.
Folgen Sie für die Details zur Einrichtung dieser Verlinkung:
Nur für den Fall, dass kein SOLARWATT Manager ins System eingebunden ist:
- Umsetzung über die Einstellungen direkt am Inverter vision one
VDE Anwendungsregel (VDE-AR-N 4105) für Inverter vision one (5 kW und 6 kW)
Um Schieflast zu vermeiden sieht die VDE-AR-N 4105:2018-11 eine generelle Grenze von 4,6 kW pro Phase vor. Daher dürfen müssen bei Wechselrichtern mit einer größeren Nennleistung als 4,6 kW, die an einer einzelnen Phase angeschlossen werden, Export- und Import auf 4,6 kW limitiert werden.
Folgen Sie für die Details zur Einrichtung diesen Schritten:
- Umsetzung über die Einstellungen direkt am Inverter vision one bei Inbetriebnahme

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