Aktuelle Wallbox Förderungen in 2026
Neu seit dem 15. April 2026: Mit der Bundesförderung "Laden im Mehrparteienhaus" werden fortan private Ladepunkte in und an Mehrfamilienhäusern gefördert. Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Je nach Ausführung sind bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro zu elektrifizierendem Stellplatz möglich.
Welche Wallbox-Förderung passt zu mir?
Ob sich eine Wallbox-Förderung nutzen lässt, hängt stark davon ab, wer den Antrag stellt und wo die Ladeinfrastruktur installiert wird. Für private Eigentümer eines Einfamilienhauses gibt es aktuell keine bundesweite Standardförderung.
Anders sieht es bei Mehrparteienhäusern aus: Hier unterstützt der Bund seit April 2026 den Aufbau privater Ladeinfrastruktur, damit auch Bewohnerinnen und Bewohner von Miet- und Eigentumswohnungen einfacher zu Hause laden können.
| Situation | Förderlage 2026 | Was Sie prüfen sollten |
| Eigenheim oder Einfamilienhaus | Keine allgemeine Bundesförderung für private Wallboxen | Kommune, Stadtwerke, Bundesland |
| Wohnungseigentümergemeinschaft | Neue Bundesförderung möglich | Mehrparteienhaus, Stellplätze, Gesamtkonzept |
| Private Vermieter | Neue Bundesförderung möglich | Förderfähigkeit des Gebäudes, Kostenvoranschlag |
| Mieter | Antrag meist nicht direkt selbst, aber über Vermieter oder WEG relevant | Vermieter, Hausverwaltung, WEG-Beschluss |
| Unternehmen mit Fuhrpark | Separate Programme möglich | KfW, Landesprogramme, gewerbliche Ladeinfrastruktur |
| Öffentliche Ladepunkte | Andere Förderprogramme relevant | Öffentliche Ladeinfrastruktur, Kommune, Land |
Neue Bundesförderung 2026: Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser
Das Programm "Laden im Mehrparteienhaus" fördert seit dem 15. April 2026 private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Laut Bundesregierung sind bis zu 500 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen. Gefördert werden unter anderem Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschlüsse, technische Ausrüstung und notwendige Baumaßnahmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümer von vermietetem Wohneigentum, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Damit richtet sich die Förderung nicht an klassische Einfamilienhäuser, sondern an Gebäude mit mehreren Wohneinheiten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Bundesregierung nennt diese drei Förderstufen ausdrücklich für das neue Programm:
| Maßnahme | Maximaler Zuschuss |
| Vorverkabelung ohne installierte Wallbox | bis zu 1.300 € pro Stellplatz |
| Vorverkabelung mit Wallbox | bis zu 1.500 € pro Stellplatz |
| Ladepunkt mit bidirektionalem Laden | bis zu 2.000 € pro Stellplatz |
Welche Voraussetzungen gelten?
Für die Förderung muss die Ladeinfrastruktur in oder an einem Mehrparteienhaus im Bestand entstehen. Pro Ladepunkt ist eine maximale Ladeleistung von 22 kW vorgesehen. Außerdem müssen mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zusätzlich gilt: Es müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Wie stelle ich den Antrag für die Wallbox-Förderung?
Der Antrag für die Bundesförderung "Laden im Mehrparteienhaus" muss gestellt werden, bevor die Maßnahme beauftragt oder umgesetzt wird. Erst nach der Förderzusage sollten Aufträge verbindlich vergeben und die Ladeinfrastruktur installiert werden.
So gehen Sie vor:
- Förderfähigkeit prüfen
- Stellplätze und Ladepunkte planen
- Fachbetrieb oder Anbieter einbinden
- Kostenvoranschlag und Gesamtkonzept erstellen
- Antrag online stellen
- Bewilligung abwarten
- Maßnahme beauftragen und umsetzen
- Nachweise einreichen
Die Antragstellung ist über das offizielle Förderportal "Laden im Mehrparteienhaus" möglich. Dort können Anträge seit dem 15. April 2026 online eingereicht werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag sollte gestellt werden, bevor die Maßnahme beauftragt oder umgesetzt wird. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und kleine oder mittlere Unternehmen ist die Antragstellung nach aktuellem Stand bis zum 10. November 2026 möglich. Für größere Wohnungs- und Immobilienunternehmen gilt ein separates Verfahren mit früherer Frist.
KfW-Förderung für Wallboxen: Was gilt aktuell?
Die früheren KfW-Förderungen für private Wallboxen sind ausgelaufen oder nicht mehr neu beantragbar. Das betrifft insbesondere die KfW-Förderung 440 sowie das Programm KfW 442 "Solarstrom für Elektroautos". Die KfW weist beim Programm 442 ausdrücklich darauf hin, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann.
Für private Eigentümer eines Einfamilienhauses bedeutet das: Eine neue Wallbox wird aktuell nicht über eine allgemeine bundesweite KfW-Privatförderung bezuschusst. Wer dennoch sparen möchte, sollte regionale Förderprogramme, Stadtwerke-Angebote und die Kombination mit Photovoltaik prüfen.
| Programm | Status | Einordnung |
| KfW 440 | ausgelaufen | Keine neue Antragstellung |
| KfW 441 | nicht als allgemeine Privatförderung relevant | Vor allem frühere gewerbliche beziehungsweise kommunale Ladeinfrastruktur |
| KfW 442 | nicht mehr beantragbar | Förderung für PV, Speicher und Wallbox ist beendet |
| Laden im Mehrparteienhaus | aktiv seit 15.04.2026 | Neue Bundesförderung für Mehrparteienhäuser |

Welche Wallbox-Förderungen gibt es außerdem?
Wer sich auf Landesebene nach einer Wallbox-Förderung umschaut, wird feststellen, dass es hier momentan nur wenige Möglichkeiten gibt, Zuschüsse für die Ladestation im eigenen Heim zu erhalten. Mehr Glück haben Interessenten häufig auf kommunaler Ebene.
Aktuelle Programme richten sich häufig an kleine und mittelständische Unternehmen, für die der Aufbau einer öffentlichen bzw. nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur erleichtert werden soll. Einige dieser Förderungen sind jedoch auch für Privatpersonen zugänglich.
Wallbox-Förderungen in den Bundesländern bzw. Kommunen im Überblick
Bitte beachten Sie: Die Möglichkeiten für Wallbox-Förderungen verändern sich fortlaufend. Die folgende Liste kann daher unvollständig oder nicht aktuell sein. Erkundigen Sie sich deshalb immer auch im eigenen Bundesland bzw. in der eigenen Kommune.
#0-badenwrttemberg
Baden-Württemberg
Das Förderprogramm Charge@BW wurde zum 06. Mai 2026 eingestellt. Für neue Vorhaben verweist das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf das vergleichbare Bundesprogramm zur Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Private Haushalte in Baden-Württemberg können Charge@BW daher nicht mehr als aktive Landesförderung für neue Wallbox-Projekte einplanen. Wer eine Wallbox installieren möchte, sollte stattdessen regionale Förderungen, Stadtwerke-Angebote oder bei Mehrparteienhäusern die neue Bundesförderung prüfen.
#1-bayern
Bayern
Bayern bietet keine landesweite Wallbox-Förderung. Dafür stellen Städte, Kommunen und einige Energieversorger Zuschüsse für private Ladestationen zur Verfügung, so zum Beispiel in München, Dachau oder in der Gemeinde Grünwald. Gefördert werden hier Wallboxen an nichtöffentlichen Ladepunkten.
#2-berlin
Berlin
In Berlin läuft mit WELMO (Wirtschaftsnahe Elektromobilität) ein Förderprogramm für gewerbliche Elektromobilität. Es richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige sowie Wohnungsunternehmen in Berlin. Gefördert werden unter anderem gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge sowie stationäre Ladeinfrastruktur auf gewerblichen oder privaten Flächen.
Für private Haushalte ist WELMO jedoch keine klassische Wallbox-Förderung. Wer privat eine Wallbox installieren möchte, sollte deshalb prüfen, ob regionale Angebote, Stadtwerke-Zuschüsse oder die neue Bundesförderung für Mehrparteienhäuser infrage kommen.
#3-brandenburg
Brandenburg
Eine landesweite Förderung gibt es nicht. Angebote für die Förderung privater Wallboxen machen in Brandenburg vor allem Energieversorger wie die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH (200 Euro „Mobilbonus“).
#4-hessen
Hessen
Das Land selbst stellt keine Mittel für private Ladestationen bereit, nur einzelne Energieversorger und Kommunen. Es existieren einige kleinere kommunale Programme zur Wallbox-Förderung, so zum Beispiel in Darmstadt (399 Euro) und Limburg an der Lahn (300 Euro).
#5-mecklenburgvorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern bieten Kommunen Fördermöglichkeiten an, so die Landeshauptstadt Schwerin über ihre Stadtwerke.
#6-nordrheinwestfalen
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist die frühere Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt. Sie sollte daher nicht mehr als aktive Wallbox-Förderung dargestellt werden.
Für private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften in NRW gilt: Eine direkte Landesförderung für die Wallbox-Installation ist aktuell nicht verfügbar. Je nach Vorhaben können aber das neue Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser, kommunale Zuschüsse, Stadtwerke-Angebote oder eine Konzeptförderung relevant sein.
Im Rahmen von progres.nrw kann jedoch die Erstellung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität gefördert werden. Diese Förderung betrifft nicht den Kauf oder die Installation einer Wallbox, sondern die Erstellung eines Konzeptes durch externe Berater. Die Bezirksregierung Arnsberg weist ausdrücklich darauf hin, dass nur die Konzepterstellung gefördert wird, nicht die Anschaffung von Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur.
#7-rheinlandpfalz
Rheinland-Pfalz
Auf der Website der Energieagentur Rheinland-Pfalz findet sich eine Übersicht über die Förderung der Elektromobilität durch Energieversorger und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mit dabei sind auch Förderungen für den Erwerb einer Wallbox. Daneben gibt es auch kommunale Förderungen wie in Mainz (700 €).
#8-sachsenanhalt
Sachsen-Anhalt
In dem Bundesland wird über den Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt der Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gefördert. Die Ladepunkte müssen dazu rund um die Uhr erreichbar sein.
#9-schleswigholstein
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein fördert der Kreis Plön die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt). Der Kreis Segeberg unterstützt die Anschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.
#10-thringen
Thüringen
In Thüringen gibt es aktuell keine eigene landesweite Wallbox-Förderung für private Haushalte, die mit der früheren KfW-Förderung vergleichbar wäre. Relevant ist jedoch die neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern.
Das Thüringer Umweltministerium verweist darauf, dass Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften diese Förderung für Ladeinfrastruktur an Bestandsgebäuden nutzen können.
Für private Wallboxen im Einfamilienhaus sollten Interessierte in Thüringen daher vor allem regionale Förderungen, Stadtwerke-Angebote oder bundesweite Programme prüfen.

Lohnt sich der Kauf einer Wallbox ohne Förderung?
Die Kosten für eine private Wallbox liegen zwischen 500 und 2.500 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Installation, die bei 1.000 Euro und mehr liegen können. Ist die Wallbox einmal installiert, kommt es hinsichtlich einer Amortisation darauf an, woher der Strom für die Ladevorgänge kommt. Am günstigsten ist Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage – zum Beispiel über ein Solar-Carport.
Wer also eigenen Strom erzeugt, für den rentiert sich die Investition in eine Wallbox recht schnell, zumal sich so der Eigenverbrauch optimieren lässt. Wer mit Netzstrom lädt, muss mit einer wesentlich längeren Amortisationszeit rechnen, die durch eine Förderung verkürzt werden kann. Selbstverständlich hat auch die Anzahl der gefahrenen Kilometer einen Einfluss darauf, wie viel Geld sich durch das Laden an der eigenen Wallbox gegenüber dem Laden an einer öffentlichen Ladestation sparen lässt: Wer viel fährt, spart mehr.
Letztendlich ist das Hauptargument für eine Wallbox in der eigenen Garage jedoch die größere Bequemlichkeit, die Unabhängigkeit von öffentlichen Ladesäulen und undurchsichtigen Tarifen sowie die bedeutende Kostenersparnis durch eine eigene Photovoltaikanlage.
FAQ zu aktuellen Wallbox Förderungen
Ja, seit dem 15. April 2026 gibt es eine neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Für private Wallboxen im Einfamilienhaus gibt es aktuell jedoch keine allgemeine bundesweite Förderung.
Die Förderung beträgt bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz für Vorverkabelung ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei einem Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefähigkeit.
Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Nicht gefördert wird über das neue Bundesprogramm die klassische Einzel-Wallbox im privaten Einfamilienhaus. Auch Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung beauftragt oder begonnen wurden, sind in der Regel nicht förderfähig. Für solche Fälle kommen eher regionale Zuschüsse, Stadtwerke-Angebote oder die Kombination mit Photovoltaik infrage.
Nein. Das KfW-Programm 442 "Solarstrom für Elektroautos" kann nicht mehr neu beantragt werden.
Eine allgemeine bundesweite Förderung gibt es aktuell leider nicht. Es können aber regionale Programme, kommunale Zuschüsse oder Stadtwerke-Angebote infrage kommen.
Ja, in der Regel muss der Antrag vor der Beauftragung oder Umsetzung gestellt werden. Das gilt auch für die neue Förderung für Mehrparteienhäuser.


