PV-Anlage anmelden: So geht’s!
Erfahren Sie hier, welche Daten Sie angeben müssen und welche weiteren Anmeldungen notwendig sind.
Eine PV-Anlage anmelden: Bundesnetzagentur, Betreiber und Finanzamt
Jede Inbetriebnahme einer PV-Anlage, die ans Stromnetz angeschlossen wird, muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Das gilt für sowohl für gewerblich, als auch private PV-Anlagen, wie sie beispielsweise auf Hausdächern installiert werden.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre PV-Anlage anmelden, welche Fristen gelten und wann darüber hinaus eine Anmeldung beim Finanz- oder Gewerbeamt Pflicht ist.

Warum müssen Sie eine Photovoltaikanlage anmelden?
Für die Registrierung von PV-Anlagen hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) geschaffen. Es fungiert als zentrales Register für den Gas- und Strommarkt in Deutschland. Dort werden alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie Batteriespeicher erfasst, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind.
Somit müssen auch Privatpersonen PV-Anlagen anmelden, sofern diese Strom ins Stromnetz einspeisen können – und zwar unabhängig davon, ob das in der Praxis tatsächlich geschieht.
Die Bundesnetzagentur erfasst gemeldete Photovoltaikanlagen unter anderem, um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen zu können. Die Daten, die im Marktstammdatenregister registriert werden, sind somit eine wichtige Grundlage für die Planung des weiteren Ausbaus der Stromnetze.
Darüber hinaus soll das Marktstammdatenregister bürokratische Hürden abbauen und es einfacher machen, PV-Anlagen zu registrieren. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für gewerblich tätige Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferanten.
So funktioniert die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
Betreiber können ihre Photovoltaikanlage direkt über die Website des Marktstammdatenregisters bei der Bundesnetzagentur anmelden. Vor der eigentlichen Registrierung der PV-Anlage ist die Anmeldung des Betreibers nötig. Erst danach kann die Inbetriebnahme der PV-Anlage offiziell gemeldet werden. Dabei werden unter anderem folgende Daten abgefragt:
- Kontaktdaten des Betreibers
- Standort der PV-Anlage
- technische Anlagendaten (insbesondere die Nennleistung)
Je nach Art der Anlage variieren die technischen Daten, die eingetragen werden müssen. Deshalb stellt die Bundesnetzagentur online Hilfen für die Registrierung von Photovoltaik- und anderen Anlagen zur Verfügung.
Die PV-Anlage muss bei der Bundesnetzagentur nicht persönlich angemeldet werden. Auch andere bevollmächtigte Personen können diese Aufgabe übernehmen.
In vielen Fällen wird das der Installateur der Anlage sein. Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch, wie bereits erwähnt, die vorherige Registrierung des Betreibers oder der Betreiberin.

Welche Fristen gelten für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen?
Wer eine neue Anlage in Betrieb nimmt, hat danach einen Monat Zeit, um die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Registrierung ist jedoch schon vorher möglich. Die einmonatige Frist gilt auch für die Anmeldung von Stromspeichern.
Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 - dem Datum der Einführung des Marktstammdatenregisters - in Betrieb genommen wurden, galt eine Übergangsfrist: Hier waren Betreiber verpflichtet, ihre Photovoltaikanlage bis zum 31. Januar 2021 zu registrieren. Ist die PV-Anlage noch immer nicht angemeldet, muss das schnellstmöglich nachgeholt werden. Auch diese Regelung gilt ebenso für Batteriespeicher.
Achtung: Jeder Betreiber ist dazu verpflichtet, seine PV-Anlage anzumelden. Selbst Eintragungen im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur befreien nicht von dieser Verpflichtung. Die Daten wurden aus Gründen des Datenschutzes nicht automatisch übertragen.
Anmeldung der PV-Anlage versäumt: Was sind die Folgen?
Die Registrierung einer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur ist die Voraussetzung für eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (sogenannte Einspeisevergütung). Das bedeutet: Betreiber müssen die PV-Anlage anmelden und dem Netzbetreiber den entsprechenden Nachweis vorlegen. Erst dann ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung zu zahlen – ohne Nachweis wird sie einbehalten.
Darüber hinaus kann nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Bußgeld verhängt werden, wenn die Solaranlage nicht ordnungsgemäß angemeldet wird. Wer für die PV-Anlage Förderungen in Anspruch genommen hat, muss die Registrierung ebenfalls nachweisen.
Die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden
Bevor Sie Ihre PV-Anlage ans Stromnetz anschließen, müssen Sie beim Netzbetreiber eine Anmeldung einreichen. Im Anschluss prüft der Netzbetreiber, ob die Photovoltaik Installation technisch möglich ist. Bei kleinen Anlagen auf privaten Hausdächern gibt es selten Probleme.
Planen Sie aber mindestens vier Wochen für den Prozess der Netzverträglichkeitsprüfung ein, da die Inbetriebnahme der PV-Anlage erst nach der Genehmigung erfolgen darf.
Nach der erfolgreichen Photovoltaik Installation erstellt der Fachbetrieb ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses Dokument und der Nachweis der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur werden an den Netzbetreiber weitergegeben. Erst dann kann die Einspeisevergütung für den erzeugten PV-Anlage Strom ausgezahlt werden.
Weitere wichtige Punkte zur Anmeldung von PV-Anlagen
Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen nicht nur die Anmeldung durchführen, sondern auch alle Daten im Marktstammdatenregister aktuell halten.
Das betrifft zum Beispiel Änderungen an der PV-Anlage, wie eine Erweiterung, die Umstellung auf Eigenverbrauch oder die Nachrüstung mit einem Batteriespeicher.
Auch der Abbau der Anlage ist zu melden, damit der Eintrag bei der Bundesnetzagentur immer stimmt.
Beachten Sie außerdem die folgenden wichtigen Punkte:
PV-Anlage beim Finanzamt melden: Eine Meldung der Anlage beim Finanzamt ist verpflichtend, wenn Strom an Dritte verkauft wird (das ist bei einer Einspeisung ins Stromnetz gegen Vergütung der Fall). Das gilt auch für kleine Anlagen wie ein Balkonkraftwerk.
Im Allgemeinen gilt dann eine Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer, es sei denn der Betreiber oder die Betreiberin der PV-Anlage optiert auf die Kleinunternehmerregelung.
Wird mit der Anlage ein steuerrechtlicher Gewinn erzielt, muss dieser bei der Einkommensteuer angegeben werden, es sei denn eine Befreiung von dieser Pflicht wurde beantragt. Informieren Sie sich bei uns auch ausführlicher über Photovoltaikanlagen und Steuern.
Meldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt:
Für die Photovoltaikanlage ein Gewerbe anzumelden, ist nur dann notwendig, wenn der Gewinn jährlich mehr als 24.500 € übersteigt. Von kleinen Anlagen auf Hausdächern werden diese Werte praktisch nicht erreicht. Anders sieht es aus, wenn die Anlage auf einem gewerblichen Gebäude installiert wird – dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, und zwar unabhängig vom Gewinn.