Solardachpflicht

Eine Photovoltaikanlage verspricht saubere Energie vom Dach. Das ist gut für die Umwelt und das Klima. Mit der Pflicht zur Nutzung der Solarenergie könnte der Ausbau der Photovoltaik beschleunigt werden. Wie ist der Stand bei der Solarpflicht?
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28.04.2023
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    Deutschland hat sich viel vorgenommen: Mit dem neuen Bundes-Klimaschutzgesetz wurde beschlossen, die Emission an Treibhausgasen bis 2030 um 65 % zu reduzieren. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Sektoren notwendig. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob zukünftig die Photovoltaikanlage auf dem Dach zur Pflicht werden soll.

    Für und Wider der Solarpflicht

    Dass die Nutzung von Solaranlagen für den Klimaschutz sinnvoll ist, lässt sich kaum bestreiten. Allerdings wird darüber diskutiert, ob eine Solardachpflicht der richtige Weg ist, um den Ausbau zu beschleunigen. Denn wie jede Pflicht könnte auch die Solarpflicht die Akzeptanz für notwendige Maßnahmen gefährden. Ein Abbau der bürokratischen Hürden für die Errichtung einer PV-Anlage, Förderprogramme und steuerliche Anreize sind sicher geeignetere Mittel, um private und öffentliche Bauherren dazu zu motivieren, in Photovoltaik zu investieren. Einige Schritte in die richtige Richtung geht die EEG-Novelle 2023.

    Dass sich die Investition in Photovoltaik langfristig lohnt, daran besteht kein Zweifel. Die zusätzlichen Ausgaben werden durch die Senkung der Stromkosten und die Einspeisevergütung nicht nur amortisiert, langfristig lässt sich mit selbst erzeugtem Solarstrom bares Geld sparen. Nicht zu vergessen: Mit einer Photovoltaikanlage können Haushalte, Kommunen und Unternehmen ihre CO₂-Emissionen deutlich reduzieren.

    Solarpflicht für Wohngebäude

    Wird die Solardachpflicht eingeführt?

    Eine bundesweite PV-Pflicht für Wohngebäude ist derzeit nicht in der Diskussion. Im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Als mittelfristiges Ausbauziel für die Photovoltaik werden 200 GW bis 2030 genannt.

    Während die Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten also so gut wie beschlossen ist, lässt die Formulierung „soll zur Regel werden“ noch einigen Spielraum hinsichtlich der Solarpflicht für private Bauherren offen. Keine Erwähnung im Koalitionsvertrag findet hingegen die Nutzung der Photovoltaik auf Bestandsbauten, die den überwiegenden Teil der Gebäude in Deutschland ausmachen. Gerade bei Dachsanierungen könnte die Pflicht zu Solaranlagen eine Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik ermöglichen. 

    Solardachpflicht in den Bundesländern

    Einige Bundesländer sind da bereits ein Stück weiter. In Baden-Württemberg wurde bereits in 2022 die Solardachpflicht für Neubauten eingeführt – ab 1. Januar für gewerbliche Bauten und größere Parkplätze, ab 1. Mai für Wohn-Neubauten. Anfang 2023 ist die Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung dazugekommen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat dazu einen Praxisleitfaden für die Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht erstellt.

    In Schleswig-Holstein wurde ebenfalls 2022 die verpflichtende Nutzung der Photovoltaik auf Parkplätzen eingeführt, ab 2025 soll es  eine Solarpflicht „auf Dächern“ geben. Unklar ist bisher ob die nur für Gewerbebauten oder aber auch für Wohngebäude gelten wird. 

    In Nordrhein-Westfalen wurde die Solardachpflicht im Jahr 2022 für Parkplätze über 35 Stellplätze eingeführt, ab Anfang 2023 gilt sie auch für öffentliche Liegenschaften. Ab Januar 2024 wird die Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten eingeführt, ab Juli 2024 bei Dachsanierungen von kommunalen Liegenschaften. Für Hausbauer greift die Solarpflicht ab Januar 2025 für private Neubauten und ab Anfang 2026 auch, wenn das Dach eines privaten oder gewerblichen Gebäudes umfassend saniert wird.

    In Hessen wurde die Solarpflicht für neu gebaute Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen und auf landeseigenen Gebäuden mit dem neuen Energiegesetz eingeführt. Dieses Gesetz ist Ende 2022 in Kraft getreten. 

    Nach der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes ist in Bayern die Solardachpflicht in Kraft getreten. Diese gilt seit März 2023 eine gesetzliche Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäud und an Juli 2023 für alle sonstigen Nicht-Wohngebäude. Damit fallen auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe unter die Regelung.  Ab dem 1. Januar 2025 besteht eine Solarpflicht bei einer umfassenden Dachsanierung auch für Bestandsgebäude.

    Anfang 2023 haben Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz die Solardachpflicht eingeführt.

    • Berlin: für alle Neubauten (gewerblich und privat) sowie für Dachsanierungen
    • Hamburg: für alle Neubauten, für Dachsanierungen bei wesentlichen Umbauten ab 2024.
    • Niedersachsen: gewerbliche Neubauten, ab 2024 für öffentliche Neubauten, geplant ab 2025 für Dachsanierungen

    In Rheinland-Pfalz gilt die Solardachpflicht für Gewerbeneubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche und neu zu errichtende Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen. Ab 2024 besteht für öffentliche Neubauten und neue Parkplätze der öffentlichen Hand eine Solarpflicht. Die greift dann auch schon bei „überwiegend“ gewerblich genutzten Neubauten. Für private Neubauten oder Dachsanierungen sieht die Novelle noch keine Verpflichtung vor, allerdings müssen sie „PV-ready“ ausgestaltet sein. Dies bedeutet, dass nachträglich unkompliziert noch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert werden kann.

    In Brandenburg kommt die Solarpflicht beim Neubau von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sowie Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Auch bei Dachsanierungen dieser Gebäude wird die Installation einer PV-Anlage vorgeschrieben. Für private Einfamilien- oder Reihenhäuser sollen Photovoltaikanlagen zunächst freiwillig bleiben. Zur Einführung der Solarpflicht dient eine Novelle der brandenburgischen Bauordnung.

    In Bremen soll es ab 1. Juli 2024 eine Solarpflicht für Bestandsgebäude bei grundlegender Dachsanierung geben, ab Juli 2025 gilt die Solardachpflicht für Neubauten auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. 

    In Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist derzeit keine Solardachpflicht geplant, im Saarland zumindest nicht für Privathäuser. Sachsen strebt die stufenweise Einführung der Photovoltaik-Pflicht für Dach- und Parkplatzflächen an.

    Auf kommunaler Ebene ist die Solarpflicht mancherorts schon umgesetzt: Tübingen, Waiblingen, Konstanz, Bonn, Gütersloh und andere Städte haben bereits eigene Regelungen eingeführt, häufig im Zusammenhang mit dem Verkauf städtischer Grundstücke.

    Unabhängig von solchen Einzellösungen wird die Einführung der Solarpflicht auch auf europäischer Ebene vorangetrieben: Die EU-Kommission schlägt vor, für gewerbliche und öffentliche Gebäude ab 2025 und für neue Wohngebäude ab 2029 eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach vorzuschreiben. 

    Wird die Solaranlage auf dem Dach zur Pflicht?

    Was tun, wenn die Solarpflicht nicht erfüllt werden kann?

    Bisher erlauben die Regelungen zur Solardachpflicht immer Ausnahmen: Sofern der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zumutbar ist, soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage entfallen. Wie dies im Einzelnen nachzuweisen ist, hängt von den vor Ort gültigen Bestimmungen ab.

    Solarpflicht hin oder her: Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist insbesondere für private Bauherren eine sinnvolle Mehrausgabe, die sich langfristig bezahlt macht. Zumindest teilweise lässt sie sich durch Förderungen und günstige Kredite finanzieren. Das gute Gewissen, etwas für den Klimaschutz getan zu haben, gibt es inklusive.

    Fazit zur Solardachpflicht

    Derzeit ist die Solardachpflicht nur vereinzelt auf kommunaler Ebene eingeführt. In der nächsten Zeit sind in verschiedenen Bundesländern gesetzliche Regelungen dafür beschlossen oder geplant. Bundesweit hat die neue Regierungskoalition zumindest den Weg für eine Solarpflicht geebnet und auch schon einige bürokratische Hürden beseitigt, die dem Ausbau der Photovoltaik entgegenstehen. 

    Ein Nachtteil der gegenwärtigen Regelungen: Momentan betrifft die PV-Pflicht vor allem gewerbliche und private Neubauten. Für Bestandsbauten, die den Hauptteil der Gebäude ausmachen, wird sie in der Regel nur bei grundlegenden Dachsanierungen angewandt.