Solarenergie für Mieter

Während immer mehr Hausbesiter:innen diese Techniken nutzen, haben Mieter nur wenige Möglichkeiten, selbst zur Energiewende beizutragen. Beim Balkon-Solar können sie selbst aktiv werden, für Mieterstrom braucht es den Vermieter.
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28.04.2023
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    Balkon-Solar

    Balkonkraftwerke: Mini-Solaranlagen für die Mietwohnung

    Solarenergie in einer Mietswohnung zu nutzen, war lange Zeit kaum möglich. Mit den immer populärer werdenden Balkonkraftwerken haben Mieterinnen und Mieter erstmals selbst die Möglichkeit, in Sachen Energiewende aktiv zu werden. Die Module gibt es als sogenannte Stecker-Solargeräte, das heißt mit einem üblichen Schukostecker, der nur in die Steckdose gesteckt werden muss. Ganz so einfach ist es in der Praxis dann aber doch nicht; einige Dinge gibt es zu beachten. 

    Balkon-Solaranlagen an einem Mietshaus

    Für die Installation von ein bis zwei Modulen auf dem Balkon braucht es noch immer die Zustimmung des Vermieters, schließlich beeinflussen die Module auch das Erscheinungsbild des Gebäudes. Mit dem EEG 2023 ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber so, dass eine Ablehnung in Zukunft sehr gut begründet sein muss. Denn die erneuerbaren Energien gelten jetzt als von „überragendem öffentlichen Interesse“ und wichtig für die „öffentliche Sicherheit“. Technische Bedenken lassen sich bei genauerer Beschäftigung mit dem Thema leicht ausräumen, insbesondere, wenn der Anschluss der Mini-Solaranlage durch einen Fachbetrieb erfolgt. 

    Gerade den Balkon-Solaranlagen sprechen Expertinnen und Experten ein großes Potential zu. Die Verbraucherzentrale NRW sieht allein im bevölkerungsreichsten Bundesland sinnvolle Einsatzchancen für mehr als eine Million Stecker-Solargeräte an Balkonbrüstungen und auf Terrassen.  

    Mieterstrom

    Mieterstrom dank Solaranlage auf dem Mietshaus

    Während viele Einfamilienhäuser bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, werden nur wenige Mietshäuser zur Gewinnung von Solarenergie genutzt. Einer im Jahr 2017 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zufolge können bis zu 3,8 Millionen Wohnungen in Deutschland mit Mieterstrom versorgt werden. Während die Studie damals noch zu dem Ergebnis kommt, dass sich die Solaranlage auf dem Mietshaus für Gebäudeeigentümer und Vermieter kaum lohnt, hat sich die Situation durch die EEG-Novelle 2021 jedoch verbessert. So wurde unter anderem der Mieterstromzuschlag erhöht und von der Einspeisevergütung entkoppelt. Außerdem wurden sogenannte Quartierslösungen ermöglicht. Vermieter dürfen außerdem einen Energiedienstleister für den Verkauf des Solarstroms einbinden, der aber auch die komplette Abwicklung des Projekts, beginnend mit Planung und Bau der Solaranlage, übernehmen kann. Zwar sind die Gewinne für die Vermieter dann geringer, allerdings müssen diese sich auch mit einer Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen nicht beschäftigen.

    Photovoltaik auf einem Mietshaus

    Vorteile von Mieterstrom

    Die Vorteile des Mieterstrommodells liegen auf der Hand:  

    Für den Vermieter bedeutet die Solarenergie vom Dach in erster Linie zusätzliche Einnahmen durch die Immobilie. Dabei ist es noch sinnvoll, die Anlage so auszulegen, dass sie den Grundbedarf im Haus abdeckt bzw. überschüssige Energie gespeichert wird. Denn wenn der erzeugte Solarstrom nicht durch die öffentliche Leitung fließt, fallen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und die Stromsteuer weg. Wünschenswert wäre hier, dass ein deutlicher Abbau der Bürokratie erfolgt, der auch eine teilweise Einspeisung attraktiv macht, so dass die Dächer von Mietshäusern möglichst optimal für Solaranlagen genutzt werden können.  

    Die Mieter:innen erhalten dank des Mieterstroms in der Regel günstigeren Strom als den aus dem Netz. Sie sparen damit zumindest einige Cent pro kWh bei ihren Stromkosten.  

    Auch volkswirtschaftlich und ökologisch betrachtet, ist es sinnvoll, dass der Strom dort (vom Mieter) verbraucht wird, wo er (auf dem Dach des Mietshauses) produziert wird. Das erspart den Ausbau des Stromnetzes und verringert Leitungsverluste.  

    Solarthermie

    Wärme fürs Mietshaus aus Solarenergie

    Neben der Photovoltaik lässt sich rein theoretisch die Sonnenenergie auf einem Mietshaus auch mittels Solarthermie nutzen. Eine analoge Konstruktion zu den Balkon-Solaranlagen mit Kollektoren auf dem Dach lässt sich zwar vorstellen, ist in der Praxis aber kaum umsetzbar. Dafür müssten an jeder Wohneinheit die Kollektoren mit dem Wärmekreislauf des Haushaltes verbunden werden. Sinnvoller ist es da, eine große Solarthermie-Anlage auf dem Hausdach zu errichten und die Wärme zentral einzuspeisen. Ähnlich wie beim Mieterstrom könnten die Mieterinnen und Mieter dann die aus Solarenergie gewonnene Wärme anteilig nutzen.  

    Für den Vermieter kann sich auch die Solarthermie lohnen, denn bei Gebäuden, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, sind sie verpflichtet, einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken (§ 3 EEWärmeG). Diese Pflicht kann durch den Einsatz solarthermischer Anlagen erfüllt werden. Das wirkt sich auch positiv auf den Energieausweis des Gebäudes und damit das Potential für die Vermietung aus.  

    Bedacht werden sollte, dass Solarthermie und Photovoltaik in Konkurrenz um die Dachfläche stehen. Ist genügend Platz vorhanden, können beide Techniken kombiniert werden. Im Allgemeinen werden sich Vermieter jedoch für PV-Anlagen entscheiden, da die leichter zu installieren sind und sich der gewonnene Strom vielseitiger einsetzen lässt.