Österreich
Geltende Bestimmungen Österreich
OVE E 8101 - Elektrische Niederspannungsanlagen
ÖNORM B 1990 Eurocode – Grundlagen der Tragwerksplanung
ÖNORM B 1991 - Einwirkungen auf Tragwerke
ÖNORM B 3716 - Glas im Bauwesen – konstruktiver Glasbau
ÖNORM B 3800-5 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 5: Verhalten von Fassaden im Brandfall
OIB-Richtlinie 2
OIB-Richtlinie 4
Baugesetze und Bauordnungen der Bundesländer bzw. der Stadt Wien
Bei Einsatz des Moduls sowohl im Überkopf- als auch im Vertikalbereich, gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 3716 Glas im Bauwesen – konstruktiver Glasbau, für Planung, Bemessung und Ausführung.
Die dargestellten Varianten spiegeln idealisierte Auflagezustände wider, diese sind mit der zum Einsatz kommenden Unterkonstruktion abzugleichen.
Die Berechnung der Bemessungswerte (Design-Werte) des Widerstandes Rd, also der Beanspruchbarkeit des PV-Moduls, beruht in Österreich auf der ÖNORM B 3716 Glas im Bauwesen – konstruktiver Glasbau.
Abweichend von der Norm wurde die Berechnung des Widerstands des PV-Moduls gegen Windsog in der horizontalen Anwendung analog wie bei einer Vertikalverglasung geführt. Dieser ingenieurmäßige Ansatz folgt der Tatsache, dass die Last des Windsogs nur kurzzeitig und entgegen dem Eigengewicht des PV-Moduls einwirkt. Daher ist die Situation sogar günstiger als bei einer Vertikalverglasung. Die Berechnung der Horizontalverglasung muss daher nicht konservativer als die der Vertikalverglasung sein, um dem Sicherheitskonzept zu genügen.
Bauseitig sind die statischen Werte von einem Fachmann (Statiker) in der Planungsphase zu überprüfen.
Für Befestigungsvarianten, die im Folgenden nicht dargestellt sind, ist eine gesonderte statische Prüfung notwendig. Halten Sie im Zweifel immer Rücksprache mit Solarwatt.