Übergangsfrist zur Registrierung von Altanlagen im Marktstammdatenregister

15.10.2020

Betreiber von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Ab 2009 erfolgte die Anmeldung über das PV-Meldeportal, das am 31. Januar 2019 durch das Marktstammdatenregister (MaStR) abgelöst wurde .

Im Zuge der Einführung des MaSTR-Webportals wurden alle Anlagenbetreiber erneut darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme besteht. Für bisher nicht registrierte Altanlagen wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt, die Ende Januar 2021 ausläuft. Laut aktuellen Meldungen sind die Betreiber von ca. 300.000 Anlagen dieser Anmeldepflicht bisher nicht nachgekommen. Ihnen droht damit ein Förderstopp, d.h. sie erhalten bei Einspeisung ihres Solarstroms keine Einspeisevergütung mehr. Der Netzbetreiber setzt die Zahlung aus, bis die Anmeldung nachgeholt wird.

Bitte beachten Sie: Neben den Photovoltaikanlagen sind auch Batteriespeicher meldepflichtig. Eine fehlende Registrierung gefährdet ebenfalls die Förderung.