Neues Förderprogramm: Bis zu 10.200 Euro für PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox

20.09.2023
Ab dem 26.9.2023 startet das neue staatliche Förderprogramm für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur.

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Das Programm 442 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ richtet sich an Hausbesitzer:innen, die ihre Elektroautos mit selbstproduziertem Strom laden wollen. Es setzt auf eine kombinierte Förderung von Solaranlage, Speicher und Wallbox. Wer diese drei Komponenten zusammen neu kauft, kann einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten. 

Die für diese Maximalförderung notwendigen bidirektionalen Ladestationen sind bisher am Markt jedoch kaum erhältlich. Mit einer handelsüblichen Wallbox, wie wir sie auch bei Solarwatt anbieten, liegt der maximale Zuschuss bei 9.600 €. 

Was wird gefördert?

Förderfähig durch das KfW-Programm 442 sind  

  • Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp (inkl. Wechselrichter)
  • Stromspeicher mit mindestens 5 kWh
  • Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten sowie notwendiger Ertüchtigungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gebäudeelektrik sowie Telekommunikationsanbindung der Komponenten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage bzw. Lademanagementsystem

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Neukauf aller drei Komponenten. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist weiterhin der Besitz eines Elektroautos, eine laufende Bestellung oder ein Leasingvertrag für ein E-Fahrzeug mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten erforderlich. Das Gebäude, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet wird, muss zudem bereits bestehen und durch den Antragsteller / die Antragstellerin bewohnt sein. 

Nicht gefördert werden u.a. 

  • Hybridfahrzeuge
  • Firmen- bzw. Dienstwagen
  • Neubauten vor Einzug
  • Eigentumswohnungen

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Wie hoch sind die Förderungen im Detail?

Die Ladestation / Wallbox wird pauschal mit 600 Euro bezuschusst. Bidirektionale Ladestationen erhalten die doppelte Förderung (1.200 Euro). Für Photovoltaikanlage und Speicher gibt es Zuschüsse in Abhängigkeit von Leistung bzw. Kapazität bis zu einem Maximalbetrag. 

Für die PV-Anlage sind das 600 Euro pro kWp bis maximal 6.000 Euro und für den Solarstromspeicher 250 Euro pro kWh bis maximal 3.000 Euro.

Beispielrechnung für eine Förderung

10 kWp-Anlage: 10 kWp * 600 € / kWp = 6.000 € (Maximalbetrag) 

7,2 kWh Speicher: 7,2 kWh * 250 € / kWh = 1.800 € (< 3.000 €) 

11 kW-Wallbox: 600 € (pauschal) 

Fördersumme: 6.000 € + 1.800 € + 600 € = 8.400 € 

Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden. Nach Erhalt der Zusage der KfW kann die Umsetzung sofort beginnen. 

Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, muss im Kundenportal die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens bestätigt werden. Hierfür sind alle Rechnungen des Fachunternehmens über die förderfähigen Kosten und Leistungen einzureichen. Zusätzlich kann ein Nachweis für das Elektroauto (zum Beispiel Zulassung, Leasingvertrag) erforderlich sein. 

Alle Formulare und Informationen zum „Wissing-Paket“ gibt es in Kürze auf der Website der KfW: 

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