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Verpackung, Transport, Lagerung
Sie finden ausführliche Anleitungen für den Austausch sowie die Verpackung und Rücksendung von Battery flex online im SOLARWATT Pro Bereich unter Downloads, Battery flex und Unterlagen für Austausch und Rücksendung.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen für Rücksendungen
Der Transport von Lithiumbatterien unterliegt dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Vorschriften basieren auf den UN Modellvorschriften für den Gefahrguttransport.
Produktbezogen erfolgt der Transport des Battery flex pack nach UN-Richtlinie Nummer 3480, wobei insbesondere die Verpackungsvorschrift P903 zu beachten ist. Sofern hierbei die Gesamtmasse des eigentlichen Gefahrguts der zu befördernden Packstücke 333 kg nicht überschreitet (entspricht 13 Einzelelementen Battery flex pack), darf der Transport auch durch Personen ohne Gefahrgutführerschein durchgeführt werden.
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Neue / gebrauchte unbeschädigte Batterien:
Der Weitertransport für neue und gebrauchte unbeschädigte Battery flex pack Batteriemodule ist in der Original-Verpackung zulässig. Erstellen Sie hierzu bei jedem Weitertransport ein Beförderungspapier nach ADR und sorgen Sie dafür, dass die geforderte Fahrzeugausrüstung mitgeführt wird (siehe Tabelle „Kurzüberblick Transport von Lithium-Ionen Batterien“).
Zur Gewährleistung der Transportsicherheit wurden für das Battery flex pack Batteriemodul die erforderlichen Prüfungen in Konformität mit der gültigen Richtlinie UN38.3 durchgeführt und bestanden.
Die Battery flex pack Batteriemodule werden in einer geprüften Gefahrgutverpackung nach Gefahrgutklassifizierung UN3480 versendet.
Beförderungspapier nach ADR erstellen und mitführen.
Schutzausrüstung für Fahrzeug mitführen.
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Beschädigte Batterien:
Was sind gemäß Sondervorschrift (SV) 376 defekte / beschädigte Batterien?
- Batterien, bei denen Flüssigkeit oder Gas ausgetreten ist
- Batterien, die vor der Beförderung nicht mehr diagnostiziert werden können
- Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben
- Batterien bei denen sicherheitsrelevante Defekte identifiziert wurden
Was muss bei Feststellung eines Defekts oder Beschädigung der Batterie getan werden?
Feststellen ob Gefahr während Beförderung besteht.
Wann droht Gefahr während einer Beförderung?
Wenn Batterien auf Grund eines Defektes dazu neigen:
- sich schnell zu zerlegen
- gefährlich zu reagieren
- Flammen zu bilden
- gefährliche Wärme zu entwickeln oder Dämpfe auszustoßen
Was muss bei der Verpackung beachtet werden, wenn eine beschädigte Batterie als nicht gefährlich klassifiziert wurde?
- Kennzeichnung als „BESCHÄDIGTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN“
- Verwendung der geprüften Originalverpackung Battery flex pack
- Batterie muss flüssigkeitsdicht verpackt sein (Plastiktüte)
- Zwischen Batterie und Originalverpackung muss ein Vermiculit-Dämmstoff gefüllt werden (erhältlich über Solarwatt)
Was ist zu tun, wenn festgestellt wurde, dass eine beschädigte Batterie während des Transports gefährlich reagieren wird?
- BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung) kontaktieren
- Beförderung nur nach den von der zuständigen Behörde (BAM) festgelegten Bedingungen!
Grundpflichten bei Frachtübergabe
Der Verlader muss bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Versandstück nur verladen wird, wenn die Verpackung dicht verschlossen ist. Auch notwendige Gefahrzettel und sonstige Kennzeichnungen sind zu beachten. Weiterhin muss er den Fahrzeugführer auf das gefährliche Gut hinweisen.
Der Verlader und der Fahrzeugführer müssen die Vorschriften über die Beladung und Handhabung beachten:
- Beladeverbot bei Mängeln (Kennzeichnungs- , Verpackungs- und Fahrzeugmängel)
- Zusammenladeverbote und Mengenbegrenzungen je Fahrzeug sind zu beachten
- Trennungsgebot zu Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln
- Ladungssicherung: die einzelnen Versandstücke müssen so verstaut und gesichert sein, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeugs nur geringfügig verändern können
- Rauchverbot bei Ladearbeiten
Lagerung
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