Ja, dann aber „nur“ für die Kaskogefahren, da außer dem Probebetrieb der Anlage das Inbetriebnahme Datum frühestens das Datum mit Genehmigung der Bundesnetzagentur sein kann/darf (in BRD).
Der KomplettSchutz gilt in allen Ländern erst ab Inbetriebnahme durch den Energieversorger. Für Inselanlagen gilt das Datum, an dem die Anlage generell den Betrieb aufnimmt.